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401(k)-Beiträge senken für Umzug: Wie riskant ist das?

Ein Anfang-Dreißigjähriger plant, seine Altersvorsorgebeiträge vorübergehend zu kürzen – um einen teuren Umzug quer durchs Land zu finanzieren.

401(k)-Beiträge senken für Umzug: Wie riskant ist das?

Wer einen Umzug plant, steht oft vor einer schwierigen finanziellen Abwägung: Altersvorsorge oder kurzfristiger Kapitalbedarf? Genau diese Frage stellt sich ein Anfang-Dreißigjähriger, der für das kommende Jahr einen Umzug ans andere Ende des Landes plant. Um die anfallenden Kosten zu stemmen, erwägt er, seine Beiträge zum betrieblichen Altersvorsorgeplan – dem amerikanischen 401(k) – deutlich zu reduzieren.

Konkret hat der Betroffene seine 401(k)-Beiträge bereits von 9% auf 6% seines Gehalts gesenkt. Nun denkt er darüber nach, den Eigenanteil für ein Jahr auf lediglich 3% zu reduzieren. Gleichzeitig spart er bereits 10% seines Gehalts auf anderen Wegen an, um schneller mehr Kapital aufzubauen.

Der Arbeitgeberzuschuss als entscheidender Faktor

Besonders relevant in dieser Situation ist der sogenannte Employer Match – also der Arbeitgeberzuschuss zur Altersvorsorge. Der Arbeitgeber des Betroffenen gewährt Zuschüsse bis zu einer Höhe von 6% des Gehalts. Das bedeutet: Wer weniger als 6% selbst einzahlt, verschenkt potenziell einen Teil dieses kostenlosen Arbeitgeberbeitrags.

Senkt der Betroffene seinen Eigenanteil auf 3%, erhält er vom Arbeitgeber entsprechend nur noch einen Zuschuss in Höhe von 3% – statt der möglichen 6%. Dieser entgangene Arbeitgeberbeitrag ist ein direkter finanzieller Verlust, der beim Aufbau des Altersvorsorgekapitals langfristig spürbar sein kann.

Was bedeutet das für deutsche Leser?

Der 401(k) ist das amerikanische Pendant zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in Deutschland. Ähnlich wie bei deutschen Modellen zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts ein, der steuerbegünstigt angelegt wird. Viele US-Arbeitgeber verdoppeln dabei die Einzahlungen bis zu einem bestimmten Prozentsatz – vergleichbar mit dem Arbeitgeberzuschuss, der in Deutschland seit 2019 bei neu abgeschlossenen Entgeltumwandlungsverträgen verpflichtend ist.

Die Grundfrage, die sich der Betroffene stellt, ist jedoch universell: Wie viel Altersvorsorge kann man kurzfristig zurückstellen, ohne langfristig Schaden zu nehmen? Der Betroffene selbst betont, dass er Anfang dreißig ist und damit noch „einiges an Zeit" habe, für den Ruhestand zu sparen. Dennoch möchte er vorsichtig agieren und keine unvernünftigen Risiken eingehen.

Zeitfaktor und der Zinseszinseffekt

Der Zinseszinseffekt spielt bei der Altersvorsorge eine zentrale Rolle. Je früher und regelmäßiger eingezahlt wird, desto stärker wirkt sich der Zinseszins über die Jahrzehnte aus. Eine vorübergehende Reduktion der Beiträge in den Dreißigern hat zwar weniger dramatische Auswirkungen als in den Zwanzigern, ist aber dennoch nicht ohne Konsequenzen für das Endkapital im Rentenalter.

Die Überlegung, die Beiträge nur für ein Jahr zu senken, klingt zunächst überschaubar. Entscheidend ist jedoch, ob die Reduktion tatsächlich auf diesen Zeitraum begrenzt bleibt und ob der entgangene Arbeitgeberzuschuss in späteren Jahren durch höhere Einzahlungen kompensiert werden kann. Der Betroffene zeigt immerhin Bewusstsein für das Risiko – und sucht aktiv nach der Grenze des Vernünftigen.

  • Aktuelle Eigenersparnis: 10% des Gehalts (außerhalb der 401k)
  • Bisheriger 401(k)-Beitrag: 9%, bereits auf 6% gesenkt
  • Geplante weitere Senkung: auf 3% für ein Jahr
  • Arbeitgeberzuschuss: bis zu 6% des Gehalts
  • Alter des Betroffenen: Anfang dreißig
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