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Amundi und T. Rowe Price fordern Krisen-Pausenklauseln für Schwellenländer-Anleihen

Führende Anleiheinvestoren schlagen vor, Schuldenzahlungen in Krisenzeiten bis zu ein Jahr auszusetzen – ohne Zahlungsausfall-Wertung.

Amundi und T. Rowe Price fordern Krisen-Pausenklauseln für Schwellenländer-Anleihen

Große Anleiheinvestoren wie Amundi und T. Rowe Price wollen Staatsanleihen von Schwellenländern um sogenannte Krisen-Pausenklauseln ergänzen. Der Vorschlag sieht vor, dass betroffene Länder ihre Schuldenzahlungen im Krisenfall für bis zu ein Jahr aussetzen können, ohne dass dies als Zahlungsausfall (Default) gewertet wird. Damit soll kurzfristigen Liquiditätsengpässen begegnet werden, ohne den Marktzugang der betroffenen Staaten zu gefährden.

Hinter der Initiative steht die sogenannte Bondholder Working Group, eine Untergruppe privater Gläubiger der britisch unterstützten London Coalition on Sustainable Sovereign Debt. Der Vorschlag wurde in einem Konsultationsprozess mit Emittenten und weiteren Stakeholdern entwickelt. „Dies ist eine von Anleihegläubigern geführte Initiative. Genau deshalb ist sie kommerziell tragfähig und wird voraussichtlich sowohl für Investoren als auch für Entwicklungsländer funktionieren", erklärte Samy Muaddi, Leiter Emerging Markets Fixed Income bei T. Rowe Price.

Der Hintergrund der Initiative ist die wachsende Frustration vieler Entwicklungsländer. Sie waren in den vergangenen Jahren wiederholt mit externen Schocks konfrontiert – von kriegsbedingten Energiepreisspitzen bis hin zu Klimakatastrophen –, die ihre Volkswirtschaften erheblich belastet haben. Bestehende Mechanismen zur Krisenreaktion gelten vielen Beobachtern als zu langsam und zu unflexibel.

Wie die Pausenklauseln funktionieren sollen

Gemäß dem Vorschlag können Länder Zahlungen auf zwei Wegen aussetzen: entweder durch die Ausrufung eines nationalen Notstands oder durch das Ersuchen um Notfallfinanzierung beim Internationalen Währungsfonds (IWF). Voraussetzung ist eine 30-tägige Vorankündigung gegenüber den Anleihegläubigern sowie die Beteiligung von mindestens 60 Prozent der anderen externen Gläubiger an ähnlichen Entlastungsmaßnahmen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Länder, die sich bereits im Zahlungsverzug befinden oder deren Schuldenstand als nicht tragfähig gilt.

Eine zweite, beschleunigte Option greift, wenn eine Katastrophe Schäden verursacht, die 15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) übersteigen – sofern dies von der Weltbank bestätigt wird. Damit soll insbesondere auf Naturkatastrophen oder andere plötzliche Schocks reagiert werden können, ohne langwierige Verhandlungen abwarten zu müssen.

Zum Schutz der Investoren enthält der Vorschlag eine wichtige Sicherung: Anleihegläubiger, die mindestens 50 Prozent der stimmberechtigten Bestände halten, können eine Zahlungspause blockieren, falls Bedingungen wie Transparenz oder eine gleichberechtigte Gläubigerbeteiligung nicht erfüllt sind. Die Klauseln sollen in die Verträge künftiger Anleihen aufgenommen werden und gelten damit nicht rückwirkend für bestehende Papiere.

IWF begrüßt den Ansatz

Abebe Selassie, Direktor der Afrika-Abteilung des IWF, äußerte sich positiv zu dem Vorschlag. „Wir würden uns sehr freuen, unsere Einschätzungen zu den einzelnen Länderfällen beizutragen, in denen Schocks auftreten und bestimmte Zahlungen belastend sein könnten", sagte er gegenüber Reuters. Der IWF sieht in solchen Klauseln ein sinnvolles Ergänzungsinstrument zu bestehenden Krisenreaktionsmechanismen.

Die Bondholder Working Group selbst betonte den systemischen Nutzen: „Die Umsetzung dieser Merkmale könnte eine kohärentere und vorhersehbarere Krisenreaktion etablieren und letztlich stabilere und effizientere Märkte unterstützen, von denen sowohl Emittenten als auch Investoren profitieren."

Kritik von beiden Seiten – und historische Hürden

Muaddi räumte ein, dass der Vorschlag nicht alle Beteiligten vollständig überzeugt. „Einige Kritiker meinen, der Vorschlag gehe nicht weit genug. Andere Kritiker argumentieren, er gehe zu weit", so der T.-Rowe-Price-Manager. Diese gespaltene Reaktion spiegelt die grundsätzliche Schwierigkeit wider, einen Kompromiss zwischen den Interessen von Schuldnerländern und privaten Gläubigern zu finden.

Frühere Versuche, krisenreaktive Klauseln in Staatsschulden zu verankern, scheiterten bei privaten Gläubigern vor allem an Bedenken hinsichtlich der Durchsetzbarkeit und des sogenannten moralischen Risikos – also der Gefahr, dass Länder Klauseln missbräuchlich nutzen könnten. Grenada und Barbados haben solche Klauseln zwar bereits eingeführt, doch als internationaler Standard haben sie sich bislang nicht durchgesetzt. Ob der neue Vorstoß der Bondholder Working Group mehr Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten.

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