Apple mit juristischem Etappensieg
US-Berufungsgericht korrigiert Auflagen im Streit um App-Store-Provisionen

Der langjährige Rechtsstreit zwischen Apple und dem Spieleentwickler Epic Games um die Regeln und Einnahmen im App Store ist weiter eskaliert und hat eine neue juristische Wendung genommen. Ein US-Berufungsgericht in San Francisco hat Teile einer früheren Entscheidung aufgehoben, die den iPhone-Hersteller in seiner Geschäftspraxis deutlich eingeschränkt hatte. Damit erzielte Apple einen Teilerfolg in einem Verfahren, das seit mehreren Jahren die digitale Plattformökonomie beschäftigt.
Konkret ging es um die Frage, ob Apple Provisionen auf Käufe verlangen darf, die nicht direkt über den eigenen App Store, sondern über externe Zahlungswege zustande kommen. Die Richter des Berufungsgerichts urteilten, dass die entsprechende Anordnung der Vorinstanz zu weitreichend gewesen sei. Diese müsse daher überarbeitet werden. Das Gremium stellte damit klar, dass die bisherige Auslegung der Auflagen gegenüber Apple nicht in allen Punkten Bestand haben könne.
Der Konflikt zwischen Apple und Epic Games reicht bis ins Jahr 2020 zurück. Damals hatte Epic den Konzern verklagt, um dessen Kontrolle über den App Store zu lockern. Im Zentrum des Streits steht die Provision von bis zu 30 Prozent, die Apple für digitale Käufe und Abonnements verlangt, die über seine Plattform abgewickelt werden. Diese Gebühr stellt eine bedeutende Einnahmequelle für Apple dar, wird von vielen Entwicklern jedoch seit Jahren kritisiert.
Im Jahr 2021 hatte ein Gericht entschieden, dass Apple Entwicklern erlauben müsse, in ihren Apps auf alternative Bezahlmethoden zu verlinken. Diese Entscheidung sollte den Wettbewerb stärken und Entwicklern mehr Spielraum bei der Monetarisierung ihrer Angebote verschaffen. Apple setzte diese Vorgabe um, führte jedoch eine neue Gebühr von 27 Prozent für Käufe ein, die über solche externen Links erfolgen.
Diese Regelung hatte erneut juristische Auseinandersetzungen nach sich gezogen. Im April wertete eine Richterin die neue Gebühr als Missachtung der ursprünglichen Anordnung und verschärfte daraufhin die Auflagen für Apple. Das Berufungsgericht hat diese Einschätzung nun teilweise korrigiert und die Entscheidung zur erneuten Prüfung an die Vorinstanz zurückverwiesen.
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Zur AktienanalyseSowohl Apple als auch Epic Games reagierten zunächst nicht auf Anfragen nach einer Stellungnahme. Der Rechtsstreit ist damit weiterhin nicht beendet. Vielmehr deutet das jüngste Urteil darauf hin, dass die grundlegenden Fragen zur Regulierung großer App-Plattformen und zu deren Geschäftsmodellen auch in Zukunft die Gerichte beschäftigen werden.


