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Beteiligung am Corona-Wiederaufbaufonds der EU wird von Karlsruhe genehmigt

Sind gemeinsam geschuldete europäische Schulden rechtmäßig, fragt das Bundesverfassungsgericht? Die Karlsruher Richter haben jetzt ihre Entscheidung getroffen.

Beteiligung am Corona-Wiederaufbaufonds der EU wird von Karlsruhe genehmigt

Die Europäische Union nimmt zum ersten Mal in großem Umfang Kredite auf, um die Auswirkungen der Pandemie zu lindern. Deshalb befürchten Kritiker, dass Deutschland eine unkontrollierbare Schuldenkrise bekommen wird.

Deutschland darf sich nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an dem milliardenschweren Corona-Wiederaufbaufonds beteiligen. Zwei Verfassungsbeschwerden dagegen wurden vom Zweiten Senat in Karlsruhe zurückgewiesen. Die Entscheidung besagt, dass die Kreditaufnahme der EU nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Demnach durfte die Entscheidung der EU, insgesamt 750 Milliarden Euro zu leihen, von der deutschen Regierung und dem Bundestag gebilligt werden.

Das Wiederaufbauprogramm "Next Generation EU" von Corona zielt darauf ab, die EU-Mitgliedstaaten bei der Erholung nach der Pandemie zu unterstützen. Zum ersten Mal nimmt die EU-Kommission dafür einen hohen Kredit auf. Die Länder erhalten einen Teil der Mittel als Darlehen und den Rest als Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden. Die Schulden müssen bis spätestens Ende 2058 beglichen sein.

Die höchsten Beträge erhalten Länder, die besonders stark betroffen sind, wie Italien und Spanien. Deutschland rechnet mit Zuschüssen in Höhe von rund 26 Milliarden Euro netto. Die Gelder fließen zum Beispiel in die Erforschung von Wasserstoff, in umweltfreundliche Verkehrsmittel und in ein stärker digital ausgerichtetes Bildungssystem. Es ist geplant, den Kauf von Elektrofahrzeugen zu fördern und die Infrastruktur zum Aufladen dieser Fahrzeuge auszubauen.

Deutschland hingegen ist nach Angaben des Bundesrechnungshofs mit einem erwarteten Beitrag von fast 65 Milliarden Euro der größte Nettozahler. Die Behörde hatte vor Gefahren für den Bundeshaushalt gewarnt und von einer "Zäsur für die europäische Finanzarchitektur" gesprochen.

Genau an diesem Punkt traten die Kläger auf den Plan: Sie befürchten, dass sich die Kosten für den europäischen Schuldendienst auf den Bundeshaushalt auswirken könnten und dass Deutschland am Ende die gesamte Last tragen muss, wenn die Staaten ihre Schulden nicht mehr bezahlen. Über viele Jahre hinweg würde die Möglichkeit einer unkontrollierbaren Schuldenflut bestehen. Außerdem wurde das Programm nicht von europäischen Verträgen unterstützt.

Die Klägerinnen und Kläger forderten, dass Deutschland das Programm stoppt oder sich ganz daraus zurückzieht. Die Gesetze, denen der Bundestag zugestimmt hatte, waren das Ziel des Rechtsstreits. Das Gesetz, so die Karlsruher Richter, "greift auch nicht in die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages ein" und "stellt keine offensichtliche Überschreitung des aktuellen Integrationsprogramms der Europäischen Union dar."

Der Zweite Senat hat zwei der fünf offenen Verfassungsbeschwerden zur Anhörung im Juli dieses Jahres ausgewählt. Knapp 2300 Menschen unterstützten eine davon, die vom "Bündnis Bürgerwille" um den ehemaligen AfD-Gründer Bernd Lucke kam. Das zweite wurde von dem Geschäftsmann Heinrich Weiss angeboten. In Karlsruhe hatten auch einige CDU-Abgeordnete wegen des Sanierungsfonds geklagt. Es gab auch eine Organklage der AfD-Landtagsfraktion.

Die Auswirkungen auf Deutschland wurden von den Experten bei der Anhörung nicht als zu groß eingeschätzt. Sie schätzten, dass die jährlichen Mehrausgaben zwischen drei und vier Milliarden Euro liegen würden. Laut einem Vertreter des Bundesrechnungshofes würde sich dies nicht auf den Bundeshaushalt auswirken. Die Experten befürchten, dass das Programm keine einmalige Sache bleibt und dass die finanziellen Beschränkungen gelockert werden könnten.

Die kombinierte Kreditaufnahme für den Wiederaufbaufonds der EU wurde von der Bundesregierung verteidigt. In der damaligen Situation, im Frühjahr 2020, die durch den sogenannten "Lockdown" symbolisiert wurde, sei ein entschiedenes gemeinsames Handeln der Mitgliedsstaaten erforderlich gewesen. Bei der Anhörung versicherte ein Vertreter der EU-Kommission hoch und heilig, dass das Anleihen von Geld nicht zur Routine werden würde.

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