BGH-Urteil: Abschleppkosten bei Parkzeitüberschreitung rechtens
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Wer die Parkdauer überschreitet, muss die vollen Abschleppkosten tragen. Eine Klägerin aus Sachsen scheiterte mit ihrer Forderung auf Rückerstattung von 587,50 Euro.

Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sorgt für Klarheit bei Parkplatzbetreibern und Autofahrern. Die Karlsruher Richter entschieden, dass Parkplatzinhaber berechtigt sind, Fahrzeuge sofort abschleppen zu lassen, sobald die bezahlte Parkzeit überschritten wird – ohne Wartefrist.
Der Fall aus Sachsen
Auslöser war die Klage einer Autofahrerin, die ihr Fahrzeug auf einem privaten Parkplatz abgestellt und ein gültiges Parkticket gelöst hatte. Als sie nach Ablauf der Höchstparkdauer zurückkehrte, war ihr Wagen bereits abgeschleppt. Die Kosten: 587,50 Euro. Nach Zahlung der Gebühren versuchte sie, das Geld vom Parkplatzbetreiber zurückzufordern – vergeblich.
Sofortiges Abschleppen zulässig
Der BGH stellte klar: Parkplatzinhaber dürfen Fahrzeuge entfernen lassen, die ohne gültiges Ticket oder nach Ablauf der bezahlten Zeit auf ihrem Grundstück stehen. Eine Schonfrist oder Wartezeit müssen sie nicht einräumen. Sobald die Parkdauer überschritten ist, gilt das Abstellen als rechtswidrig.
Kosten trägt der Verursacher
Die Abschleppkosten muss der Fahrzeughalter tragen, unabhängig vom Grund der Verspätung. Der BGH argumentiert: Der Autofahrer hätte rechtzeitig wegfahren können. Das Urteil mit dem Aktenzeichen V ZR 44/25 schafft Rechtssicherheit für Betreiber privater Parkflächen.
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Zur AktienanalyseBedeutung für Anleger
Für Investoren im Immobilien- und Parkraumsektor bringt das Urteil mehr Planungssicherheit. Betreiber von Parkflächen können ihre Flächen effizienter bewirtschaften, was sich positiv auf die Rendite auswirken kann. Auch für Mobilitätsdienstleister und Abschleppunternehmen ergeben sich verlässliche Geschäftsgrundlagen.

