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Broadcom vs. Renault: Patent-Streit bedroht Bosch und Valeo

Verkaufsverbot für Clio und Megane könnte Zulieferer in Haftung nehmen – Millionen-Risiko droht

Broadcom vs. Renault: Patent-Streit bedroht Bosch und Valeo

Ein Patentkampf um Ethernet-Technologie eskaliert: Der US-Konzern Broadcom hat vor dem Münchner Landgericht ein Verkaufsverbot für die Renault-Modelle Clio und Megane erwirkt. Doch nicht nur der französische Autobauer steht unter Druck – auch die deutschen Zulieferer Bosch und Valeo könnten in die Haftung genommen werden.

Wie die WirtschaftsWoche aus unabhängigen Quellen erfuhr, haben sich beide Zulieferer als Streithelfer auf Renaults Seite gestellt. Bosch wird von Jan Bösing (Kanzlei Bardehle Bosch) vertreten, Valeo von Benjamin Schröer (Hogan Lovells). Solche Nebenintervenienten werden nur zugelassen, wenn sie dem Gericht glaubhaft darlegen, selbst betroffen zu sein. Das Haftungsrisiko allein reicht dafür bereits aus.

Broadcom wirft Renault vor, mit Navigationssystemen im Clio und Telematik-Kontrolleinheiten im Megane eines seiner Ethernet-Patente zu verletzen. Die betroffenen Komponenten nutzen Netzwerk-Kabelverbindungen, die Broadcom-Technologie enthalten. Üblicherweise stellen Zulieferer ihre Autokunden von allen Risiken bezüglich geistigen Eigentums frei – doch Patentinhaber verklagen bevorzugt den Endhersteller als finale Stufe der Wertschöpfungskette.

Wettlauf gegen die Zeit

Seit dem Urteil läuft ein Wettrennen zwischen den Parteien. Das Oberlandesgericht München hat den Eingang einer Berufung von Renault laut der Fachwebsite IP-Fray noch nicht bestätigt. Auch die für eine Vollstreckung notwendige Sicherheitssumme in Millionenhöhe wurde bislang nicht hinterlegt. Sollte Broadcom vollstrecken, dürfte Renault die beiden Bestseller-Modelle weder verkaufen noch bewerben.

Die Folgen wären dramatisch: Händler müssten ihre Ausstellungsräume umorganisieren, gebuchte Werbeslots würden verfallen. Privatbesitzer wären von einem Verkaufsstopp zwar nicht direkt betroffen, Firmenkunden jedoch riskieren bei Nutzung der Fahrzeuge eine direkte Klage durch Broadcom. Das Berufungsgericht könnte die Vollstreckung aussetzen, wenn es einen enormen Schaden oder Zweifel am Ersturteil erkennt – dann würde erst in etwa einem Jahr ein finales Urteil fallen.

Prozessbeobachter Florian Müller rechnet nicht damit, dass Broadcom auf der vom Gericht angeordneten "Vernichtung" der Module besteht. Diese müssten sonst aus allen vorrätigen Fahrzeugen im Händlernetz ausgebaut werden – ein logistischer Albtraum.

Strukturelles Problem der Autobranche

Der Fall offenbart ein grundsätzliches Problem: Mit dem wachsenden Anteil elektronischer Komponenten häufen sich rechtliche Fallstricke. Anders als beim Mobilfunkstandard 5G existiert für Ethernet keine zentrale Lizenzierungsplattform. Zulieferer müssen mit zahlreichen Patentinhabern einzeln verhandeln. Bosch und Valeo ließen Fragen offen, ob weitere Patente nicht lizenziert sind und andere Hersteller betroffen sein könnten.

Broadcom hat bereits 2018 bewiesen, wie hart der Konzern durchgreift: Damals zahlte VW eine Milliarde Euro für eine konzernweite Lizenz, nachdem Audi wegen 18 Patenten zu Farbverläufen in Computergrafiken verklagt worden war. Mindestens ein Patent wurde später für nichtig erklärt – für VW kam diese Erkenntnis zu spät.

Renaults riskante Strategie

Seit dem VW-Fall vermeiden Autokonzerne Verkaufsstopps und streben schnelle Einigungen an. Renault schlägt einen anderen Weg ein: Der Konzern verweist darauf, dass das streitige Patent in zwei separaten Verfahren angegriffen wird, und geht in Berufung. Die Frage ist, ob Renault diese Strategie bis zu den Gerichtsentscheidungen durchhalten kann. Selbst ein nur wenige Tage dauernder Verkaufsstopp würde einen erheblichen Reputationsschaden verursachen – von den finanziellen Einbußen ganz zu schweigen.

Für Bosch und Valeo steht viel auf dem Spiel. Als potenzielle Haftende könnten sie zur Kasse gebeten werden, falls Renault unterliegt. Beide Unternehmen halten sich bedeckt: Valeo äußert sich nicht, Bosch bestätigt lediglich, "nicht direkt beteiligt" zu sein. Diese vorsichtige Formulierung dürfte Investoren aufhorchen lassen.

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