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Bundesfinanzhof bestätigt Steuerpflicht für Krypto-Gewinne

Bundesgerichtshof entscheidet, dass Kryptowährungen steuerpflichtig sind und unterliegen dem Einkommensteuergesetz

Bundesfinanzhof bestätigt Steuerpflicht für Krypto-Gewinne

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass auch Kursgewinne aus Kryptowährungen der Einkommensteuer unterliegen. Das Urteil stellt damit klar, dass Kryptowährungen als Wirtschaftsgüter anzusehen sind und Gewinne daraus steuerpflichtig sind. Der IX. Senat des BFH bestätigte außerdem die Spekulationsfrist von einem Jahr. Das Urteil wurde am Dienstag veröffentlicht.

Laut dem Urteil des BFH handelt es sich bei virtuellen Währungen wie Bitcoin, Ethereum oder Monero um Wirtschaftsgüter, die einen Kurswert haben und als Zahlungsmittel auf Handelsplattformen ge- und verkauft werden. Die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowährungen unterliegen daher dem Einkommensteuergesetz und müssen versteuert werden.

Der BFH lehnte das Argument eines Klägers ab, virtuelle Währungen seien letztlich nur Algorithmen und kein richtiges Wirtschaftsgut. Der Kläger hatte einen Gewinn von 3,4 Millionen Euro aus privaten Krypto-Geschäften erzielt und sich gegen die Besteuerung gewehrt, aber den Gewinn dem Finanzamt gemeldet.

Nach Ansicht des IX. Senats des Bundesfinanzhofs sind Kryptowährungen ein "anderes Wirtschaftsgut", ähnlich wie Oldtimer oder Veranstaltungstickets, auf die eine Gewinnsteuer fällig wird, wenn sie innerhalb von 365 Tagen getauscht oder verkauft werden. Das Gericht führte aus, dass technische Details virtueller Währungen für die Eigenschaft als Wirtschaftsgut nicht von Bedeutung seien und es ausreiche, dass das Gut käuflich und "einer gesonderten selbstständigen Bewertung zugänglich" ist.

Auch das Argument, dass Geschäfte mit Kryptowährungen kaum kontrollierbar seien, ließ der BFH nicht gelten. Die Finanzverwaltung habe sich frühzeitig darum bemüht, derartige Geschäfte der Einkommensteuer zu unterwerfen. Inzwischen bestünden auch weitreichende Auskunftspflichten und Kontrollmöglichkeiten.

Das Urteil des BFH bedeutet, dass Krypto-Investoren ihre Gewinne dem Finanzamt melden und versteuern müssen. Die Spekulationsfrist von einem Jahr gilt auch für Kryptowährungen, d.h. wenn ein Gewinn innerhalb von 365 Tagen nach dem Kauf erzielt wird, muss dieser versteuert werden. Die Entscheidung des BFH könnte Auswirkungen auf den Handel mit Kryptowährungen haben und dazu führen, dass Anleger ihre Steuerpflichten ernster nehmen und ihre Gewinne melden.

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