ANZEIGEDie kleine Aktie ist aktuell gnadenlos unterbewertet. So profitieren deutsche Anleger…

Bundeskartellamt prüft SAP-Datenzugriffe

Behörde untersucht Beschwerden über erschwerten Zugang für Analyseanbieter

Bundeskartellamt prüft SAP-Datenzugriffe

Das Bundeskartellamt prüft weiterhin Hinweise auf mögliche Einschränkungen des Datenzugriffs durch SAP für Drittanbieter. Die Behörde bestätigte den Eingang einer Beschwerde des Softwareunternehmens Celonis sowie weiterer Firmen, die im Auftrag von SAP-Kunden Daten für Analysezwecke verarbeiten wollen. Diese hatten Bedenken geäußert, dass SAP den Zugang zu in seinen Systemen gespeicherten Informationen erschweren könnte. Die Behörde untersucht den Sachverhalt detaillierter, hat jedoch noch nicht entschieden, ob ein formelles Verfahren eingeleitet wird. Es liege bisher kein Anfangsverdacht vor, zugleich befinde man sich im Austausch mit Marktteilnehmern und SAP.

Der Hintergrund der Auseinandersetzung reicht bis ins Jahr 2021 zurück, als SAP den Celonis-Konkurrenten Signavio übernahm. Beide Unternehmen sind auf Process Mining spezialisiert, bei dem interne Abläufe mittels KI analysiert werden. Celonis sieht seine Vorwürfe durch die Aussagen der Behörde erneut gestützt. SAP hält sich zu dem laufenden Vorgang bedeckt, bestätigt jedoch die Beschwerde und verweist auf Gespräche mit den Behörden.

Bereits im Juni wurde über entsprechende Ermittlungen des Bundeskartellamts bei Celonis-Kunden berichtet. Damals hatte sich die Behörde aus taktischen Gründen nicht detaillierter geäußert. Nun verweist Celonis auf weitere Unternehmen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben sollen. Die aktuelle Untersuchung steht zudem im Kontext einer Reihe juristischer Auseinandersetzungen zwischen beiden Softwareanbietern in Europa und den USA.

In den Vereinigten Staaten streiten sich die Unternehmen seit März vor einem Bezirksgericht in San Francisco. Celonis wirft SAP dort wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken vor. Zwar wies das Gericht im Juni den Großteil der Vorwürfe zurück, doch reichte Celonis eine überarbeitete Klage ein. Ein Antrag von SAP auf Abweisung dieser Klage wurde Ende Oktober verworfen, wodurch Celonis in größerem Umfang Beweise vorlegen kann.

Parallel dazu laufen mehrere Patentstreitigkeiten. SAP hat im Sommer Klagen wegen mutmaßlicher Patentverletzungen gegen Celonis erhoben, während Celonis im Oktober mit eigenen Klagen reagierte. Diese Verfahren betreffen sowohl das EU-Patentgericht als auch Gerichte in den USA.

Zusätzlich eröffnete die EU-Kommission im September ein eigenes Wettbewerbsverfahren gegen SAP. Dabei geht es um mögliche Verzerrungen im Markt für Wartungs- und Supportleistungen bei lokal installierter Software. Dieses Verfahren ist unabhängig von den Konflikten zwischen SAP und Celonis. Celonis verweist jedoch darauf, dass die EU-Kommission bereits Änderungen des SAP-Verhaltens bei Wartungsdienstleistungen gefordert habe und fordert eine verbindliche Klärung auch hinsichtlich des Datenzugriffs.

SAPTechnologieKartellamt

Disclaimer