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Bundesnetzagentur öffnet Schienennetz: Deutsche Bahn verliert Monopolstellung

Die Bundesnetzagentur zwingt DB InfraGO, Zugtrassen für Wettbewerber freizuhalten – Italo plant ab 2028 den deutschen Markteintritt.

Die Deutsche Bahn muss sich im Fernverkehr auf echten Wettbewerb einstellen. Die Bundesnetzagentur hat ihre Entscheidung bestätigt, Konkurrenten einen besseren Zugang zum deutschen Schienennetz zu verschaffen. Behördenchef Klaus Müller begründete den Schritt mit dem Potenzial für bessere Angebote: „Mehr Wettbewerb hat das Potenzial, bessere Angebote für die Fahrgäste zu schaffen."

Kern der Regelung ist die Vergabe knapper Zugtrassen auf stark frequentierten Strecken. Die Infrastrukturtochter DB InfraGO darf künftig nicht mehr die gesamte verfügbare Kapazität an einen einzigen Anbieter vergeben. Je nach Strecke darf ein Unternehmen maximal 60 bis 75 Prozent der Kapazitäten belegen. Damit soll die marktbeherrschende Stellung der Deutschen Bahn aufgebrochen werden – das Unternehmen hält im Fernverkehr derzeit einen Marktanteil von rund 95 Prozent.

Die sogenannte Wettbewerberklausel soll sicherstellen, dass auf wichtigen Fernverkehrskorridoren mindestens ein weiterer Anbieter Trassen erhalten kann. Den genauen Anteil der freizuhaltenden Kapazitäten legt DB InfraGO im Rahmen der jährlichen Fahrplanerstellung fest. Wirksam wird die Regelung beim Netzfahrplan für 2028, dessen Erstellung im Jahr 2027 beginnt.

Deutsche Bahn hält Entscheidung für rechtlich fragwürdig

Die Bahn selbst reagierte zurückhaltend: „Wir werden den Beschluss der Bundesnetzagentur ausführlich prüfen und bewerten", teilte das Unternehmen mit. Deutlich schärfer formulierte es die InfraGO in einer Stellungnahme an die zuständige Beschlusskammer. Darin wirft sie der Behörde „durchgehende Verfahrens- und Aufklärungsfehler" vor und bezweifelt die rechtliche Grundlage für ein regulatorisches Eingreifen. Bislang sei die Trassenvergabe durch InfraGO an Wettbewerber rechtlich nie beanstandet worden.

Hintergrund der Entscheidung sind unter anderem die konkreten Expansionspläne des italienischen Hochgeschwindigkeitsanbieters Italo. Das Unternehmen will ab 2028 mit eigenen Zügen auf deutschen Strecken fahren und der Deutschen Bahn auf attraktiven Fernverkehrsverbindungen Konkurrenz machen. Dafür plant Italo nach eigenen Angaben Investitionen in Milliardenhöhe und benötigt langfristige Planungssicherheit beim Netzzugang.

Bundesländer und Monopolkommission mit unterschiedlichen Positionen

Mehrere Bundesländer hatten versucht, die Entscheidung der Netzagentur noch zu kippen. Sie befürchten, dass verstärkter Wettbewerb vor allem lukrative Verbindungen zwischen Metropolen attraktiver macht – während schwächer ausgelastete Strecken unter Druck geraten könnten. Der bayerische Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) warnte vor Nachteilen für Nah- und Fernverkehr in der Fläche. Brandenburg und Hamburg äußerten ähnliche Bedenken.

Brandenburg verwies darauf, dass Einnahmen aus stark nachgefragten Verbindungen bislang dazu beitragen, weniger rentable Angebote mitzufinanzieren. Hamburg befürchtet den Wegfall einzelner Haltestellen oder Verbindungen, was den Nahverkehr insbesondere zu Stoßzeiten zusätzlich belasten könnte.

Die Monopolkommission hingegen unterstützte die Pläne der Bundesnetzagentur grundsätzlich. Das Beratungsgremium sieht verbesserte Zugangsmöglichkeiten zu den Trassen als Voraussetzung dafür, dass neue Anbieter überhaupt in den Markt eintreten können. Gleichzeitig verwies die Kommission auf offene Fragen bei der konkreten Kapazitätsverteilung.

Was die Reform für Anleger bedeutet

Befürworter der Reform erwarten, dass mehr Konkurrenz zu niedrigeren Preisen, mehr Verbindungen und besseren Serviceangeboten führen könnte. Für die Deutsche Bahn bedeutet die Entscheidung einen spürbaren Einschnitt in einem bislang von ihr dominierten Markt. Ob und wie stark sich der Fernverkehr tatsächlich verändert, hängt davon ab, welche Angebote neue Anbieter auf die Schiene bringen – und wie sich die Nachfrage der Fahrgäste entwickelt. Die Bundesnetzagentur räumt selbst ein, dass die Entscheidung einen grundlegenden Wandel im Schienenpersonenfernverkehr auslösen könnte.

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