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Bundesnetzagentur zwingt Deutsche Bahn zu mehr Wettbewerb im Fernverkehr

Die Behörde verpflichtet DB InfraGo, mindestens ein Viertel der Kapazitäten auf Schlüsselstrecken an Konkurrenten abzugeben.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat eine weitreichende Entscheidung getroffen: Die Deutsche Bahn muss auf stark ausgelasteten Strecken künftig mehr Schienenkapazität für Wettbewerber freigeben. Was zunächst als vorläufiger Beschluss Ende Juni bekannt wurde, ist nun endgültig. Die Bahn und mehrere Bundesländer reagieren mit scharfer Kritik — rechtliche Schritte sind nicht ausgeschlossen.

Auslöser der Entscheidung ist der geplante Markteintritt des italienischen Bahnunternehmens Italo im deutschen Fernverkehr, der für 2028 vorgesehen ist. Italo hatte bei der Bundesnetzagentur Beschwerde eingelegt, weil die Vergabe der ohnehin knappen Schienenkapazitäten in Deutschland aus Sicht des Unternehmens Wettbewerber benachteiligt. Das Ziel: bessere Rahmenbedingungen für neue Anbieter auf dem deutschen Schienennetz.

Mindestens 25 Prozent für Wettbewerber

Die Bundesnetzagentur hat daraufhin entschieden, dass die Bahntochter DB InfraGo, die für die Schieneninfrastruktur zuständig ist, auf bestimmten Korridoren mindestens ein Viertel der verfügbaren Kapazitäten an Konkurrenten vergeben muss. Diese Regelung gilt für stark ausgelastete Strecken mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen — konkret betroffen sind unter anderem die Eisenbahnknoten München und Frankfurt.

Die Deutsche Bahn gibt sich zunächst zurückhaltend: „Wir werden den Beschluss der Bundesnetzagentur ausführlich prüfen und bewerten", teilte das Unternehmen mit. Deutlicher wird die Tochtergesellschaft DB InfraGo in einer Stellungnahme, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Darin wirft InfraGo der Behörde „durchgehende Verfahrens- und Aufklärungsfehler" vor und bezweifelt die rechtliche Grundlage für das regulatorische Eingreifen. Die bisherige Vergabe von Trassenkapazitäten sei schließlich nie rechtlich beanstandet worden.

Bundesländer warnen vor Nachteilen für Regionalverkehr

Auch mehrere Bundesländer melden erhebliche Bedenken an. Bayern befürchtet, dass der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in der Fläche unter Druck geraten könnte, wenn lukrative Trassen verstärkt von konkurrierenden Fernverkehrsanbietern beansprucht werden. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) schreibt in seiner Stellungnahme: „Im Gegensatz zur BNetzA befürchte ich durchaus, dass der SPNV gerade dort in Mitleidenschaft gezogen wird, wo künftig mehrere Eisenbahnverkehrsunternehmen um lukrative Trassen konkurrieren werden."

Brandenburg wiederum warnt vor einem Rückzug des Fernverkehrs aus weniger rentablen Regionen. In der Stellungnahme des Landes heißt es, der Fernverkehr dürfte sich künftig verstärkt auf wirtschaftlich attraktive Strecken konzentrieren. Die bisherige Quersubventionierung schwach ausgelasteter Verbindungen durch Einnahmen aus lukrativen Strecken entfalle damit.

Wettbewerber und Verbände begrüßen den Beschluss

Auf der anderen Seite stehen Befürworter des Beschlusses. Der Bahn-Wettbewerberverband Mofair betont, der „zielgerichtete und auf wenige Netzabschnitte begrenzte" Beschluss schütze die Interessen des Nah- und Güterverkehrs. Wettbewerb habe im Nahverkehr bereits zu höherer Qualität und niedrigeren Preisen geführt — ein Argument, das auch für den Fernverkehr gelte.

Der Verband Die Güterbahnen begrüßt die Entscheidung ebenfalls: „Sie ermöglicht bei knappen Kapazitäten im Schienennetz mehr Wettbewerb im Fernverkehr, ohne andere Verkehrsarten zu benachteiligen." Die Allianz pro Schiene richtet den Blick nach vorn und fordert den Bund auf, ein Gesamtkonzept für den Wettbewerb im Fernverkehr vorzulegen. Verbandschef Dirk Flege nennt dabei drei zentrale Punkte: einfacher Ticketkauf, anbieterübergreifende Gültigkeit von Fahrscheinen und die Verzahnung mit dem Deutschlandtakt.

Wie geht es weiter?

Die eingegangenen Stellungnahmen haben den Beschluss der Bundesnetzagentur nicht verändert — er steht unverändert fest. Betroffene Parteien wie die Deutsche Bahn haben nun die Möglichkeit, rechtlich gegen den Beschluss beim Verwaltungsgericht in Köln vorzugehen. Ob und wie sich das auf den für 2028 geplanten Marktstart von Italo in Deutschland auswirkt, bleibt vorerst offen. Für Anleger, die den deutschen Bahnsektor und die Entwicklung des Schienenwettbewerbs im Blick haben, bleibt die Situation ein wichtiger Beobachtungspunkt.

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