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Bundesrat bremst Bürgergeld aus

Die von der Ampelkoalition vorgeschlagene soziale Veränderung geht nun in den Vermittlungsausschuss

Bundesrat bremst Bürgergeld aus

Das Bürgergeld wurde vom Bundesrat vorübergehend ausgesetzt. Die von der Ampelkoalition vorgeschlagene soziale Veränderung geht nun in den Vermittlungsausschuss. Vor der Abstimmung erklärte die CDU/CSU, dass sie die Maßnahme ablehnen oder sich enthalten würde.

Zumindest vorläufig ist das geplante Bürgergeld gescheitert. In der Sondersitzung der Länderkammer fand sich keine Mehrheit für die vom Bundestag beschlossene Umgestaltung des Hartz IV-Grundschutzsystems.

Dort hängt die Verabschiedung des Ampelbündnisses aus SPD, Grünen und FDP von zusätzlichen Stimmen aus den unionsgeführten Bundesländern ab. Die CDU und CSU drängen jedoch auf eine Änderung des Gesetzes.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärte nach der Sitzung, dass die Bundesregierung bereits die Entscheidung getroffen habe, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Schon in der nächsten Woche könnte der Ausschuss von Bundestag und Bundesrat zusammentreten. Für die kommende Bundesratssitzung am 25. November sagte er voraus, dass eine Lösung erreicht und mit der Zusammenarbeit aller Parteien gebilligt werden könne.

Seine "Hand ist während des gesamten Prozesses für eine Lösung ausgestreckt", betonte der SPD-Politiker. Parteipolitik sollte uns in diesen turbulenten Zeiten nicht bestimmen; stattdessen sollten wir uns darauf konzentrieren, praktische Antworten für unser Land zu finden. "Die Arbeitslosen wieder in Arbeit zu bringen", argumentierte er, sei entscheidend.

Die 16 Vertreter/innen aus dem Bundestag und dem Bundesrat, die die Vermittlungsgruppe bilden, sind noch nicht ausgewählt worden. Nur wenn sich der Bundesrat in seiner regulären Sitzung am Freitag nächster Woche auf einen Kompromiss einigen kann, ist eine pünktliche Auszahlung der Erhöhung der Regelsätze für die Grundsicherung zum Jahresbeginn gewährleistet.

Das 2005 eingeführte Arbeitslosengeld II (Hartz IV) soll durch das Bürgergeld ersetzt werden. Die Reform soll es Arbeitslosen u.a. durch mehr Qualifizierung und Weiterbildung einfacher machen, eine Arbeit zu finden. Außerdem wird es mehr Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger geben, mit weniger einkommensbezogenen Abzügen mehr Geld zu verdienen. Ein Alleinstehender erhält künftig 502 Euro, also 53 Euro pro Monat, zum Lebensunterhalt, was eine enorme Steigerung des monatlichen Einkommens bedeutet.

Die CDU/CSU ist für die Erhöhung der Auszahlung. Vor allem aber lehnt sie die vorgeschlagene Erhöhung des sogenannten "Schonvermögens" ab. Wenn jemand bedürftig ist und das Bürgergeld beziehen will, muss er diese Bargeldreserven nicht anrühren. Während einer zweijährigen Schonfrist darf eine alleinstehende Person bis zu 60.000 Euro an Ersparnissen haben. Je mehr Personen in einem Haushalt leben, desto höher ist der Betrag.

Bundesministerium für Arbeit und SozialesSPDCDU

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