Bundestag verlängert Energiepreisbremsen
Union prüft Klage, während Verbraucherentlastung bis März 2024 sichergestellt wird

Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend eine wichtige Entscheidung getroffen, die die finanzielle Belastung von Privathaushalten in Deutschland betrifft. Die Energiepreisbremsen, die im März dieses Jahres eingeführt wurden, bleiben in Kraft und werden bis Ende März 2024 verlängert. Dies bedeutet, dass die Strom- und Gaspreise für die meisten Verbraucher in Deutschland weiterhin gedeckelt bleiben. Ursprünglich gab es Überlegungen, die Verlängerung bis Ende April durchzuführen, doch die EU-Kommission signalisierte, dass sie nur einer Verlängerung bis Ende März zustimmen würde. Dies führte zu der Entscheidung des Bundestags, die Verlängerung auf diesen Zeitpunkt zu beschränken.
Die Energiepreisbremsen wurden ursprünglich eingeführt, um die Verbraucher vor den finanziellen Auswirkungen des russischen Angriffs auf die Ukraine zu schützen, der zu massiven Preiserhöhungen auf dem Energiemarkt geführt hatte. Unter diesen Maßnahmen werden die Preise für einen Großteil des Energieverbrauchs von Privathaushalten gedeckelt. Der Strompreis wird bei 40 Cent und der Gaspreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Diese Maßnahme sollte sicherstellen, dass die Verbraucher in Deutschland nicht übermäßig hohe Energiekosten tragen müssen.
Eine interessante Wendung in dieser Angelegenheit ist die Überlegung der Union, eine Klage gegen das Sondervermögen für die Energiepreisbremsen zu prüfen. CDU-Chef Friedrich Merz hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die Verfassungsmäßigkeit des Sondervermögens zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf das Karlsruher Haushaltsurteil. Dieses Urteil hat bereits Konsequenzen für die Finanzierung anderer Regierungsmaßnahmen wie den "Doppel-Wumms" gezeigt, der als Antwort auf die gestiegenen Energiepreise infolge des Ukraine-Krieges eingeführt wurde.
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Zur AktienanalyseDer "Doppel-Wumms" wurde aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) finanziert, der im Jahr 2022 mit 200 Milliarden Euro Krediten ausgestattet wurde, unter Aussetzung der Schuldenbremse. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch kürzlich die Umwidmung von Notlagenkrediten für andere Zwecke als verfassungswidrig erklärt, was die Finanzierung solcher Maßnahmen in Frage stellt.


