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Bußgeldverfahren gegen Handynetzbetreiber

Die Netzagentur greift durch: Versäumnisse bei Funklöchern und Tunnelnetzen führen zu Konsequenzen

Bußgeldverfahren gegen Handynetzbetreiber

Funklöcher sind nach wie vor ein anhaltendes Problem in bestimmten Regionen Deutschlands. Die Bundesnetzagentur hat den Handynetzbetreibern Deutsche Telekom, Telefónica Deutschland (O2) und Vodafone Versäumnisse vorgeworfen und ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In einem Schreiben der Behörde, das tagesschau.de vorliegt, wird dies "wegen schuldhafter nicht rechtzeitiger vollständiger Erfüllung der Versorgungsauflagen" begründet. Die Nachrichtenagentur dpa hatte zuerst über diese Maßnahme berichtet.

Konkret geht es um 500 4G-Funklöcher, in denen keiner der drei Netzbetreiber einen Empfang von 100 Megabit pro Sekunde ermöglicht. Diese "weißen Flecken" hätten bis zum Jahreswechsel 2022/23 beseitigt sein müssen, da die Unternehmen sich in der Frequenzauktion von 2019 dazu verpflichtet hatten, neue Funkstationen zu bauen. Doch Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland haben dieses Ziel nicht in allen Fällen erreicht. Zusätzlich gibt es Defizite bei der Netzabdeckung in einigen Bundesstraßen-Tunneln, obwohl dies vorgeschrieben ist.

Das Bußgeldverfahren gegen die drei Handynetzbetreiber wurde bereits im September eröffnet, jedoch war es bislang nicht öffentlich bekannt. Die Unternehmen haben nun die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, und die Entscheidung wird im kommenden Jahr getroffen. Zusätzlich zu den Bußgeldverfahren wurden auch Zwangsgelder gegen die Unternehmen eingeleitet, und dies ist das erste Mal, dass die Bundesnetzagentur zu solch drastischen Maßnahmen greift.

Die Netzbetreiber verteidigen sich und argumentieren, dass sie die Ausbauauflagen nicht verletzt haben. Sie berufen sich auf eine Ausnahmeregel, die besagt, dass die Auflagen auch ohne Netz als erfüllt gelten, wenn der Ausbau aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht möglich war. Zum Beispiel, wenn niemand ein Grundstück vermieten wollte, um einen Funkmast zu errichten. Die Netzagentur ist jedoch der Meinung, dass diese Ausnahmeregelung in einigen Fällen nicht zutrifft und dass es an bestimmten Orten möglich gewesen wäre, Antennen zu installieren.

Branchenkenner gehen davon aus, dass die Anzahl der Verfehlungen gering ist, und falls Bußgelder verhängt werden, dürften sie niedrig ausfallen. Die Einleitung der Verfahren wird eher als Signal an die Branche verstanden, sich beim Ausbau mehr anzustrengen und Versorgungsauflagen lückenlos zu erfüllen. Diese verstärkte Überwachung des Netzausbaus könnte auch auf den neuen Präsidenten der Netzagentur, Klaus Müller, zurückzuführen sein, der sich stark für Verbraucherbelange einsetzt.

Die Einleitung der Bußgeldverfahren wurde von Bundespolitikern und Verbraucherschützern positiv aufgenommen. Politiker verschiedener Parteien begrüßten die Maßnahme und betonten ihre Wichtigkeit. Verbraucherschützer sehen darin eine Chance, die Qualität der Mobilfunkversorgung für die Verbraucher zu verbessern, sowohl jetzt als auch in Zukunft.

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