Cannabis-Unternehmen nutzen Hintertür zum US-Insolvenzschutz
Ein Gerichtsurteil ermöglicht Cannabis-Firmen erstmals indirekten Zugang zu US-Insolvenzschutz – ein Wendepunkt für die Branche.

Ein wegweisendes Gerichtsverfahren hat die Tür zum US-Insolvenzschutz für Cannabis-Unternehmen einen Spalt weit geöffnet. The Cannabist Company Holdings (Canada) Inc. und ihre US-Tochtergesellschaften haben am 24. März Verfahren nach dem kanadischen Companies' Creditors Arrangement Act (CCAA) eingeleitet – einem Verfahren, das dem US-amerikanischen Chapter 11 ähnelt. Einen Tag später folgte ein Chapter-15-Insolvenzantrag im US-Bundesstaat Delaware.
Damit ist Cannabist das erste operativ tätige US-Cannabis-Unternehmen, das erfolgreich US-Insolvenzschutz in Anspruch genommen hat. Der Zugang erfolgt jedoch indirekt – über das kanadische Verfahren – und ohne das volle Spektrum an Vorteilen, die Unternehmen normalerweise im Rahmen von Chapter 11 zur Verfügung stehen.
Warum war Insolvenzschutz bisher ausgeschlossen?
Der Hintergrund ist entscheidend für das Verständnis dieser Entwicklung: Das US-Insolvenzrecht ist Bundesrecht. Da Cannabis auf Bundesebene in den USA bislang als illegale Substanz eingestuft war, waren Cannabis-Unternehmen vollständig von den US-Insolvenzgerichten ausgeschlossen. Unternehmen anderer Branchen mit ähnlichen wirtschaftlichen Problemen – geringe Margen, wankelmütige Kunden, hohe Steuerlast – konnten hingegen stets auf diesen Schutz zurückgreifen.
Die laufende Neueinstufung von medizinischem Marihuana auf Bundesebene verändert nun die rechtliche Ausgangslage. Laut den Rechtsexperten Michael Brandess und Steve Levine von der Kanzlei Husch Blackwell LLP könnte dies medizinischen Cannabis-Unternehmen in naher Zukunft ähnliche Erfolge bei der Beantragung von Gläubigerschutz nach Chapter 11 ermöglichen.
Chapter 15 als rechtliche Brücke
Chapter 15 des US-Insolvenzgesetzes ist das entscheidende Instrument in diesem Fall. Es ermöglicht die sogenannte „Anerkennung" grenzüberschreitender Insolvenzverfahren. Konkret bedeutet das: Wenn ein Unternehmen in einem fremden Land – etwa Kanada – ein Insolvenzverfahren durchläuft und gleichzeitig Vermögenswerte in den USA besitzt, kann es in den USA ein Nebenverfahren eröffnen.
Genau diesen Weg hat Cannabist genutzt. Das Unternehmen hat sich über den Umweg des kanadischen CCAA-Verfahrens den Zugang zum US-amerikanischen Insolvenzrecht erschlossen – eine rechtliche Konstruktion, die in der Cannabis-Branche bisher einmalig ist.
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Zur AktienanalyseDie Cannabis-Branche steht seit Jahren unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Die Margen sind oft sehr gering, die Kundschaft unbeständig und die steuerliche Belastung vergleichsweise hoch. Hinzu kommt die strukturelle Benachteiligung gegenüber anderen Branchen durch den fehlenden Zugang zu regulären Bankdienstleistungen und eben dem Insolvenzrecht. Das Cannabist-Verfahren könnte nun als Blaupause für andere Unternehmen der Branche dienen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden.
Für deutsche Anleger und Beobachter des Cannabis-Marktes ist diese Entwicklung relevant, da sie die rechtliche Reife des US-Cannabis-Sektors signalisiert. Ein geregelter Insolvenzrahmen schützt Gläubiger, schafft Planungssicherheit und kann langfristig zur Stabilisierung der Branche beitragen. Die Neueinstufung von medizinischem Marihuana in den USA bleibt damit ein zentraler Treiber für strukturelle Veränderungen im gesamten Sektor.


