Deutsche Medienaufsicht stuft Googles AI Overviews als regulierungspflichtig ein
Die ZAK erklärt KI-Suchzusammenfassungen von Google und Perplexity AI für dem deutschen Medienrecht unterliegend.

Die deutsche Medienaufsicht hat am Dienstag eine weitreichende Entscheidung getroffen: Googles „AI Overviews" und der KI-Suchdienst Perplexity AI unterliegen künftig dem deutschen Medienrecht. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), die die 14 Landesmedienanstalten Deutschlands vertritt, stuft KI-generierte Nachrichtenzusammenfassungen und Chatbot-Antworten als eigene Inhalte der Anbieter ein – nicht als bloße Weitergabe von Drittinhalten.
„KI-Suchmaschinen und Chatbots sind Inhaltsanbieter, und wir werden das deutsche Medienrecht von nun an konsequent auf sie anwenden", erklärte ZAK-Vorsitzender Thorsten Schmiege in einer offiziellen Mitteilung. Die Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt in der europäischen Regulierung von KI-gestützten Suchdiensten.
Münchner Gericht stärkt Regulierungsbehörde den Rücken
Die ZAK-Entscheidung fällt nicht im luftleeren Raum. In einem separaten Verfahren hatte ein Münchner Gericht bereits festgestellt, dass Google direkt für mutmaßlich falsche Aussagen haftbar gemacht werden kann, die durch seine „AI Overview"-Funktion generiert wurden. Laut dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) befand das Gericht, dass KI-erzeugte Zusammenfassungen als eigene Inhalte des Unternehmens einzustufen seien – eine Einschätzung, die nun auch die Aufsichtsbehörde teilt.
Besonders relevant ist dabei die Frage der Haftungsfreistellung: Die ZAK stellt klar, dass der Schutz des EU-Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act), der Plattformen üblicherweise vor der Verantwortung für rechtswidrige nutzergenerierte Inhalte bewahrt, in diesen Fällen nicht greift. KI-generierte Inhalte gelten demnach nicht als nutzergeneriert, sondern als eigene Erzeugnisse der Anbieter.
Wettbewerbsverzerrung und Medienvielfalt im Fokus
Die Regulierungsbehörde begründet ihre Entscheidung auch mit wettbewerbsrechtlichen Überlegungen. Googles „AI Overviews" werden innerhalb der Suchergebnisse prominent angezeigt, wodurch traditionelle Linklisten weniger sichtbar werden. Dies benachteilige Medieninhalte Dritter in unlauterer Weise, so die Argumentation der ZAK.
Auch Chatbots wie Perplexity stehen im Visier der Regulierer: Wenn solche Dienste Quellen, Links oder Empfehlungen neben KI-generierten Antworten auswählen und präsentieren, beeinflussen sie die Auffindbarkeit von Nachrichteninhalten. Die ZAK sieht darin eine Funktion als sogenannter Medienintermediär – eine Einstufung, die Regeln zur Sicherung der Medienvielfalt nach sich zieht.
Googles Reaktion: Berufung angekündigt
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Zur AktienanalyseGoogle kündigte unmittelbar an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte, die Entscheidung verkenne, „wie sich die Präferenzen der Menschen bei der Informationssuche und das Informations-Ökosystem verändern". Weiter hieß es: „Unsere KI-gestützten Zusammenfassungen verbessern das Sucherlebnis in Deutschland – sie helfen Nutzern dabei, neue Inhalte zu entdecken und Folgefragen zu stellen."
Perplexity hingegen lehnte eine inhaltliche Stellungnahme zur Entscheidung ab. Das Unternehmen gab lediglich an, die EU-Datenschutzregeln (DSGVO) einzuhalten und über eine SOC 2 Type II Sicherheits- und Datenschutzzertifizierung zu verfügen.
Die Entscheidung der ZAK reiht sich in eine breitere europäische Debatte über die Regulierung von KI-generierten Inhalten ein. Deutschland nimmt damit eine Vorreiterrolle ein und könnte Signalwirkung für andere EU-Mitgliedstaaten entfalten, die ähnliche Fragen zur Haftung und Medienregulierung von KI-Suchdiensten diskutieren.


