Deutschland wird die Bundesländer verpflichten, 2 % ihrer Flächen für Windkraftanlagen auszuweisen
Das neue Gesetz zielt darauf ab, den Energiemix des Landes in den nächsten acht Jahren von 50 % auf 80 % erneuerbare Energien zu steigern

Diese Woche hat die deutsche Ampelkoalition ihr neues Erneuerbare-Energien-Paket vorgestellt, mit dem die Genehmigungsverfahren für neue Projekte vereinfacht und die bestehenden Produktionskapazitäten ausgebaut werden sollen. Eine der großen Hürden für den Ausbau der nachhaltigen Energien in Deutschland war in den letzten Jahren die Vielzahl von Vorschriften, die den Bau von Windkraftanlagen verhinderten.
Die wichtigste Maßnahme für den Ausbau besteht darin, dass die Landesregierungen einen Teil ihrer Flächen (2 %) speziell für Windparks ausweisen müssen, da sie sonst riskieren, dass die Bundesregierung bestimmte Gesetze, wie z. B. das über den Abstand zu Wohngebieten, außer Kraft setzt.
Nach einer aktuellen Analyse des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung in Baden-Württemberg decken die erneuerbaren Energien 49 % der Energieversorgung in Deutschland. Der Löwenanteil davon, nämlich rund 21 %, stammt aus Onshore-Windkraftanlagen und 17 % aus der Solarenergie. Die Forscher wiesen auch darauf hin, dass sich der Ausbau der Windenergie aufgrund von regulatorischen Hürden und langwierigen Genehmigungsverfahren verlangsamt hat.
Rationalisierung der Windenergie Der wichtigste Teil des Pakets für erneuerbare Energien ist das staatliche Landmandat. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass jedes Bundesland in Deutschland in den nächsten zehn Jahren etwa 2 % seiner Flächen für Windkraftanlagen ausweisen muss.
In kleineren Bundesländern wie Bremen, Hamburg und Berlin sind es nur 0,5 %. In windreicheren Bundesländern wie Niedersachsen, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Rheinland-Pfalz steigt dieser Anteil auf 2,2 %.
Wichtig ist, dass es keine Bestimmungen gibt, die den Bundesländern vorschreiben, wie sie diese Flächen auszuweisen haben oder wo sie liegen sollen, was bedeutet, dass die Entscheidungen und Verfahren ihnen überlassen bleiben. Die Kommunen können sich weiterhin an die Mindestabstände zu Wohngebieten halten, die in der Vergangenheit ein großes Problem für Windenergieprojekte in Deutschland darstellten.
Die Landesregierungen können sogar untereinander Tauschgeschäfte abschließen, bei denen ein Bundesland Land an ein anderes verpachten kann, um seine Zielvorgaben zu erfüllen.
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Zur AktienanalyseDarüber hinaus zielt das Paket darauf ab, Planung und Genehmigung zu vereinheitlichen, zum Beispiel wenn Projekte einer ökologischen Bewertung unterzogen werden. Dazu gehört auch die Straffung des gesamten Prozesses, da bisher jeder Staat seine eigenen Vorschriften hatte.
Laut einer offiziellen Erklärung zielt der Plan darauf ab, den Anteil der erneuerbaren Energien in Deutschland in den nächsten acht Jahren auf 80 % zu erhöhen, und die neuen Vorschriften sollen dazu beitragen, dass in naher Zukunft mehr neue Projekte entstehen.


