Drohnenvorfälle kosten deutschen Luftverkehr bis zu 160 Millionen Euro
226 Drohnensichtungen an deutschen Flughäfen im Jahr 2025 – mit massiven finanziellen Folgen für Airlines und Flughafenbetreiber.

Die Zahl der Drohnenvorfälle an deutschen Flughäfen steigt – und mit ihr der wirtschaftliche Schaden. Eine aktuelle Analyse des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) zeigt: Im vergangenen Jahr wurden 226 Drohnensichtungen gemeldet. Davon zogen 116 Vorfälle Voll- oder Teilsperrungen an insgesamt 25 Flughäfen nach sich.
Die direkten Kosten für den Luftverkehr beliefen sich dabei auf geschätzte 60 Millionen Euro. Rechnet man Folgekosten durch Verzögerungen, gestörte Flugzeugumläufe und Annullierungen hinzu, wächst der Gesamtschaden auf bis zu 160 Millionen Euro an.
Drehkreuze besonders hart getroffen
Besonders gravierend wirken sich Störungen an großen Drehkreuzen aus. Laut DLR-Studie, die auf Daten des Luftfahrt-Bundesamts basiert, gingen 70 Prozent aller drohnenbedingten Flugumleitungen auf umfangreiche Störfälle an Hubs wie München und Frankfurt zurück. Im Oktober kam es am Flughafen München zu mehrtägigen Einschränkungen durch Drohnenüberflüge – rund 10.000 Passagiere waren betroffen. Im Juli 2025 ereignete sich auch in Frankfurt ein größerer Vorfall.
„Bereits kurze Störungen lösen im hochvernetzten Luftverkehrssystem beträchtliche Folgewirkungen aus", erklärt Florian Linke, kommissarischer Direktor des DLR-Instituts für Luftverkehr. Bei längeren oder wiederholten Vorfällen stiegen die Kosten demnach sprunghaft an.
Die Bandbreite der Konsequenzen ist erheblich: Sie reicht von Warteschleifen und Verspätungen über Umleitungen bis hin zur vollständigen Einstellung des Flugbetriebs. Für Airlines entstehen dabei Mehrkosten durch längere Flugzeiten, erhöhten Kerosinverbrauch sowie Passagierbetreuung und Ersatzflüge. Flughäfen leiden vor allem unter Annullierungen, die direkte Einnahmeausfälle bei den Landeentgelten bedeuten.
Dramatischer Anstieg gegenüber dem Vorjahr
Der Vergleich mit dem Vorjahr verdeutlicht das Ausmaß des Problems. Im Jahr 2024 hatte das DLR noch 118 gemeldete Drohnenstörfälle an deutschen Flughäfen registriert – neun davon führten zu einer vollständigen Betriebseinstellung. Der Schaden lag damals bei lediglich einer halben Million Euro. Große Vorfälle wie jene in München und Frankfurt im Jahr 2025 blieben 2024 aus, was den enormen Unterschied in der Schadenshöhe erklärt.
Das DLR forscht selbst an Technologien zur Erkennung und Abwehr von Drohnen. Gemeldet werden unerlaubte Drohnenflüge meist durch Piloten und Tower-Lotsen sowie durch Detektionssysteme der Bundespolizei. Genauere Kontrollen könnten die Fallzahlen künftig weiter nach oben treiben.
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Zur AktienanalyseHohe Strafen, ungeklärte Täter
Wer hinter den Drohnenflügen steckt, bleibt in den meisten Fällen ungeklärt. Die Behörden gehen neben unbedarften Hobbydrohnenpiloten auch geheimdienstlichen oder terroristischen Motiven nach. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Drohnenflüge im Umkreis von 1,5 Kilometern um Flughäfen sind gesetzlich verboten und können mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet werden.
Für Anleger im Luftfahrtsektor – etwa in Aktien von Flughafenbetreibern oder Airlines – verdeutlichen diese Zahlen ein wachsendes operatives Risiko. Solange wirksame technische Gegenmaßnahmen fehlen und die Täter selten identifiziert werden, bleibt die Bedrohung durch Drohnen ein strukturelles Problem für die gesamte Branche.


