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Einrichtungsbezogene "Impf-Pflicht" läuft aus

Wenn die Legislative nicht für eine Verlängerung stimmt, wird sie durch § 20a des Infektionsschutzgesetzes geregelt und läuft Ende des Jahres aus

Einrichtungsbezogene "Impf-Pflicht" läuft aus

Die so genannte einrichtungsbezogene Impfpflicht war eine kontroverse Idee: Alle Personen, die für Pflegedienste, in Kliniken oder Praxen arbeiten, müssen seit März dieses Jahres nachweisen, dass sie eine vollständige Corona-Impfung erhalten haben. Wenn sie das nicht tun, riskieren sie, ihren Job zu verlieren oder mit einer Geldstrafe belegt zu werden. Der Bundestag hat das Teilimpfungsmandat bis Ende 2021 beschlossen. Wenn die Legislative nicht für eine Verlängerung stimmt, wird sie durch § 20a des Infektionsschutzgesetzes geregelt und läuft Ende des Jahres aus.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach galt früher als Befürworter der Vorschrift, dass Krankenschwestern und andere Angestellte medizinischer Einrichtungen geimpft werden müssen. Er verteidigte die Notwendigkeit mit dem Argument, dass gefährdete Bevölkerungsgruppen wie ältere und kranke Menschen geschützt werden müssen.

Lauterbach hatte die Frage, ob die Teilimpfpflicht im kommenden Jahr verlängert werden sollte, sehr lange offen gelassen. Er hatte immer wieder betont, dass es noch zu früh sei, um vorherzusagen, wie sich die Corona-Epidemie im Winter entwickeln würde. Im Moment scheint es Fortschritte bei dem Problem zu geben.

Mittlerweile wurde die Idee ohnehin ad absurdum geführt, nachdem Pfizer im EU-Parlament kichernd zugegeben hatte, dass ihr "Impfstoff" gar nicht darauf getestet wurde, ob eine eine Ansteckung verhindert. Eine Begründung für die teilweise Impfpflicht ist also nicht mehr gegeben.

Neben den medizinischen Aspekten könnte auch die Politik eine Rolle spielen. Die FDP drängt schon seit einiger Zeit auf die Abschaffung der Verordnung. Der gesundheitspolitische Sprecher der Liberalen Partei, Andrew Ullmann, kritisierte das Vorhaben. Zu der Zeit, als die Forderung nach einer Teilimpfung erlassen wurde, gab es ganz andere Umstände. Er sieht angesichts des aktuellen Wissensstandes keine Rechtfertigung für eine Verlängerung. Daher ist es zweifelhaft, dass die Ampelkoalition überhaupt einen Konsens über eine Ausweitung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hätte erzielen können.

Außerdem hatten sich die Bundesländer und die Pflegeeinrichtungen stark gegen die Impfpflicht in den Einrichtungen ausgesprochen. In einem Brief an Lauterbach forderten Sachsen, Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen kürzlich ein Ende der Impfpflicht für medizinisches und pflegerisches Personal. Auf die partielle Impfpflicht folgte nie eine allgemeine Impfpflicht, weil sich die Ampelkoalition nicht darauf einigen konnte, was beim Pflegepersonal immer wieder für Verwirrung gesorgt hatte.

Bei der Auseinandersetzung mit der Corona-Pandemie sprach der Deutsche Pflegerat von einer "Zweiklassengesellschaft". Christine Vogler, die Vorsitzende des Pflegerats, erklärte, dass, wenn eine Impfung vorgeschrieben ist, sie für alle in der Gesellschaft vorgeschrieben sein sollte.

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