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Elf Prozent mehr Lohn im Gebäudereiniger-Handwerk

Lohnerhöhungen, Ausbildungsvergütungen und Perspektiven auf einen Gewerkschaftsbonus ab 2027

Elf Prozent mehr Lohn im Gebäudereiniger-Handwerk

Rund 700.000 Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk profitieren von einem neuen Tarifabschluss, der eine Lohnerhöhung um elf Prozent vorsieht. Diese Regelung tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft, wie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) bekannt gab. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Nach Angaben der Gewerkschaft handelt es sich um ein Ergebnis, das einerseits Fortschritte erzielt, andererseits jedoch Raum für weitere Verhandlungen lässt.

In der untersten Lohngruppe, die vor allem Reinigungskräfte umfasst, steigt der Branchenmindestlohn zunächst von 13,50 Euro auf 14,25 Euro pro Stunde. Ein Jahr später, zum 1. Januar 2026, wird dieser Betrag auf 15 Euro angehoben. Für Fachkräfte, wie Glas- und Fassadenreiniger, erhöhen sich die Tariflöhne ebenfalls. Ab 2025 wird der Stundenlohn von 16,70 Euro auf 17,65 Euro angehoben, bevor er 2026 auf 18,40 Euro steigt. Insgesamt ergibt sich für Fachkräfte eine Steigerung von 10,2 Prozent über den gesamten Zeitraum.

Auch Auszubildende in der Branche können sich über höhere Vergütungen freuen. Ab Januar 2025 steigt die monatliche Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr von 900 auf 1.000 Euro, im zweiten von 1.035 auf 1.150 Euro und im dritten Lehrjahr von 1.200 auf 1.300 Euro. Ein 13. Monatseinkommen, das ursprünglich ebenfalls verhandelt werden sollte, konnte hingegen nicht durchgesetzt werden. Die Gewerkschaft vereinbarte jedoch Gespräche mit den Arbeitgebern über einen möglichen Gewerkschaftsbonus, der ab 2027 greifen könnte.

Mit einem Jahresumsatz von über 26 Milliarden Euro und rund 700.000 Beschäftigten ist das Gebäudereiniger-Handwerk eine zentrale Säule der deutschen Wirtschaft. Besonders auffällig ist die hohe Zahl von Arbeitnehmern, die nur den Mindestlohn erhalten. Rund 500.000 Beschäftigte fallen in diese Kategorie, darunter ein Großteil Frauen. Die meisten von ihnen arbeiten in Betrieben des Bundesinnungsverbandes, der etwa 80 Prozent aller Beschäftigten der Branche vereint.

Die endgültige Zustimmung der jeweiligen Gremien der Tarifvertragsparteien steht noch aus. Diese muss bis spätestens 29. November 2024 erfolgen, um den neuen Tarifvertrag wirksam werden zu lassen.

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