Ende des Nebenkostenprivilegs beim Kabel-TV
Tipps für Mieter und Vermieter: Fehler vermeiden und Kosten im Griff behalten

Das Ende des sogenannten Nebenkostenprivilegs beim Kabel-TV rückt näher und wird voraussichtlich im Sommer 2024 Millionen von Mietern und Vermietern in Deutschland betreffen. Die Abschaffung dieses Privilegs, das es Eigentümern und Hausverwaltungen bisher erlaubte, Sammelverträge für Kabel-TV pauschal für alle Mieter in Mehrfamilienhäusern abzuschließen, ohne individuelle Zustimmung einzuholen, wurde mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Diese Änderung ist vor allem aufgrund der Digitalisierung der Übertragungswege notwendig geworden. Bereits seit Ende 2021 sind keine neuen Sammelverträge mehr erlaubt, aber für bestehende Vereinbarungen gilt eine Übergangsfrist bis zum Sommer 2024. Infolgedessen werben Anbieter bereits jetzt mit neuen Angeboten um Mieter, die von dieser Änderung betroffen sind.
Der erste Fehler, den Mieter vermeiden sollten, ist es, Verträge zu früh abzuschließen. Kabel-TV ist nach wie vor eine der beliebtesten Empfangsarten von TV in Deutschland, und viele Haushalte nutzen immer noch Sammelverträge. Es ist jedoch alarmierend, dass nur 18 Prozent der Befragten laut einer Umfrage von Zattoo über den Wegfall des Nebenkostenprivilegs informiert sind. Es ist ratsam, sich Zeit zu nehmen, um die verschiedenen Alternativen zu prüfen und die Angebote genau zu vergleichen, da sie sich nicht nur im Preis, sondern auch in den Leistungen unterscheiden können. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, herauszufinden, wann der Vermieter den alten Sammelvertrag gekündigt hat, um doppelte Zahlungen zu vermeiden.
Ein weiterer Fehler, den Mieter vermeiden sollten, ist, sich auf Haustürgeschäfte einzulassen. Verbraucherschützer warnen vor Medienberatern, die an der Haustür oder am Telefon zusätzliche, oft unnötige Kabelverträge abschließen wollen. Es ist wichtig zu wissen, dass niemand dazu gezwungen ist, TV per Kabel zu sehen. Es gibt alternative Empfangsmöglichkeiten wie Satellitenschüsseln, digitales Antennenfernsehen (DVB-T oder DVB-T2) und Internet-TV, vorausgesetzt, man verfügt über einen schnellen und stabilen Internetzugang.
Auch Vermieter haben in dieser Situation Verantwortung. Sie müssen sich um die Kündigung des alten Sammelvertrags kümmern, da diese Verträge weiterhin gelten, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden. Vor allem bei Wohneigentümergesellschaften gibt es Zeitdruck, da diese einer Umstellung des Kabelanschlusses zustimmen müssen. Wenn sie nichts unternehmen oder sich gegen die Kündigung entscheiden, laufen die Verträge weiter, und die Kosten für den TV-Empfang müssen weiterhin über das Hausgeld bezahlt werden, können jedoch nicht mehr über die Nebenkosten mit den Mietern abgerechnet werden.
Lesen Sie alles zur aktuellen Aktie der Stunde
Erfahren Sie, worum es geht und warum sich ein genauer Blick jetzt lohnt.
Zur AktienanalyseEin weiterer wichtiger Aspekt ist, die neuen Preise zu vergleichen. Die neuen Verträge der Kabelbetreiber werden nicht zwangsläufig günstiger sein. Es wird erwartet, dass der Kabelanschluss leicht teurer wird, jedoch voraussichtlich nur um maximal zwei bis drei Euro pro Monat. Die Angebote der TV-Internet-Plattformen können etwas günstiger sein, und ein Preisvergleich lohnt sich in diesem Fall definitiv. Es ist wichtig, sich gut zu informieren und die besten Optionen zu wählen, um nach dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs keine unnötigen Kosten zu tragen.


