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Energy Sharing in Deutschland: Großer Schritt oder Papiertiger?

Ab 1. Juni erlaubt ein neues Gesetz das Teilen von Solarstrom mit Nachbarn – doch Experten warnen vor massiven Umsetzungshürden.

Energy Sharing in Deutschland: Großer Schritt oder Papiertiger?

Ab dem 1. Juni 2025 wird in Deutschland offiziell möglich, was Energiefachleute seit Jahren fordern: das sogenannte „Energy Sharing". Die Idee dahinter ist bestechend einfach – wer auf dem eigenen Dach Solarstrom erzeugt, soll diesen künftig auch an Nachbarn, Freunde oder Familienmitglieder in derselben Stadt weitergeben können. Und das sogar über das öffentliche Stromnetz.

Rechtliche Grundlage ist der neue Paragraf 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der eine EU-Vorgabe in deutsches Recht überführt. Anders als beim Mieterstrom oder Gebäudestrom, bei dem der Stromfluss auf das eigene Gebäude beschränkt bleibt, ermöglicht Energy Sharing einen deutlich weiteren Radius. Bestehende Strombezugsverträge kann das Konzept zwar nicht ersetzen, doch das politische Ziel ist klar: Die Energiewende soll für Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen greifbarer werden.

Enercity-Chefin sieht Potenzial – aber keinen schnellen Boom

Aus der Energiebranche kommen grundsätzlich positive Signale, die praktischen Erwartungen bleiben jedoch gedämpft. Aurélie Alemany, Vorstandschefin des Hannoveraner Energieversorgers Enercity, begrüßt das Konzept ausdrücklich: „Ich halte Energy Sharing für etwas Gutes. Die dezentrale, lokale Nutzung von Energie ist absolut richtig." Gleichzeitig verweist sie auf die schwierige Vorgeschichte ähnlicher Modelle in Deutschland: „Mieterstrom leidet bislang unter vergleichsweise komplexen Rahmenbedingungen, was die Verbreitung gebremst hat."

Als Vorbild nennt Alemany Italien, wo Energy Sharing unter passenden Rahmenbedingungen bereits erfolgreich funktioniere. Einen raschen Durchbruch erwartet sie hierzulande dennoch nicht: „Beim Energy Sharing ist kurzfristig kein sprunghafter Durchbruch zu erwarten. Vielmehr wird sich das Thema Schritt für Schritt entwickeln." Dabei richtet sie einen klaren Appell an die eigene Branche: „Manchmal hat man den Eindruck, die Energiebranche macht sich das Leben unnötig kompliziert."

„Noch ist Energy Sharing ein Papiertiger"

Noch deutlich kritischer bewertet Julian Schulz, Gründer und Geschäftsführer des Stuttgarter Energiedienstleisters Metergrid, die Lage. Schulz hat sich auf Mieterstromprojekte spezialisiert und kennt die Tücken der Praxis genau. Sein Urteil fällt hart aus: „Noch ist Energy Sharing ein Papiertiger." Er benennt drei konkrete Hürden, die eine rasche Umsetzung blockieren.

Erstens fehlen Smart Meter – also digitale, intelligente Mess- und Steuersysteme – in Deutschland in großem Maßstab. Im Vergleich zu Ländern wie Italien oder Schweden ist die Einbauquote extrem niedrig. Ohne diese Technologie lassen sich Stromflüsse weder flexibel steuern noch korrekt abrechnen. Dieses Problem betrifft übrigens auch den aktuellen Vorstoß von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), die Einspeisevergütung für neue Solaranlagen unter 25 Kilowatt zu streichen und Betreiber zur Direktvermarktung zu verpflichten – auch hier scheitert die Praxis oft am fehlenden Smart Meter.

Zweitens fehlen wirtschaftliche Anreize bei den Netzentgelten. In Österreich und Spanien werden diese Entgelte proportional zur genutzten Netzstrecke reduziert – ein echter ökonomischer Vorteil für Energy-Sharing-Gemeinschaften. In Deutschland ist das nicht der Fall. „Der große Vorteil, auf dem das Konstrukt Energy Sharing eigentlich aufbauen sollte, sind reduzierte Netzentgelte. In Deutschland ist das nicht so", stellt Schulz klar.

850 Verteilnetzbetreiber, kaum gemeinsame Standards

Die dritte und vielleicht gravierendste Hürde liegt in der fragmentierten Netzinfrastruktur. Deutschland zählt rund 850 Verteilnetzbetreiber – und es fehlt an einheitlichen technischen Standards für die Umsetzung neuer gesetzlicher Vorgaben. Schulz zieht einen ernüchternden Vergleich: „Beim Mieterstrom erleben wir es nach zehn Jahren immer noch, dass Netzbetreiber uns sagen: Wir kriegen es intern in unseren Systemen nicht abgebildet. Warum sollte das beim Energy Sharing anders sein?"

Das Gesetz gebe zwar einen Leitgedanken vor, die notwendige Prozessstandardisierung müssten jedoch die Akteure im System selbst leisten – und die seien allesamt noch nicht so weit. Schulz rechnet damit, dass zunächst einzelne Kommunen und Bürgerenergiegemeinschaften Pilotprojekte starten werden, die zeigen, wo die Umsetzung hakt. Für kommerzielle Anbieter sei es derzeit kaum möglich, auf dem neuen Gesetz skalierbare Geschäftsmodelle aufzubauen: „Die Hürden sind derzeit noch zu hoch, um daraus ein skalierbares Produkt zu machen."

Für Privatanleger, die in Erneuerbare-Energien-Unternehmen oder Solarwerte investiert sind, bleibt Energy Sharing damit vorerst ein Thema mit langfristigem Potenzial – aber kurzfristig wenig unmittelbarer Wirkung auf Geschäftszahlen oder Marktdynamik.

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