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Erleichterung für Mieter: Balkonkraftwerke ohne Zustimmung

Neues Gesetz vereinfacht Installation und fördert erneuerbare Energien

Erleichterung für Mieter: Balkonkraftwerke ohne Zustimmung

Für Mieter wird die Installation von Balkonkraftwerken künftig einfacher. Der Bundestag hat beschlossen, dass Eigentümer und Vermieter ihre Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern können. Dies ist Teil von Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht, die die Installation von Balkonkraftwerken erleichtern sollen. Mit dem neuen Gesetz, das gestern Abend verabschiedet wurde, werden die sogenannten Steckersolargeräte in den Katalog der baulichen Veränderungen aufgenommen, auf deren Genehmigung Mieter einen rechtlichen Anspruch haben. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat gebilligt werden.

Bisher benötigten Mieterinnen und Mieter die ausdrückliche Zustimmung ihres Vermieters, um ein Balkonkraftwerk anzubringen. Auch Wohnungseigentümer mussten die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft einholen. Diese Zustimmung konnte bislang ohne sachlichen Grund verweigert werden. Künftig sollen Vermieter und die Eigentümergemeinschaft zwar weiterhin ein Mitspracherecht haben, wie genau ein Steckersolargerät angebracht wird, doch die grundsätzliche Installation soll nicht mehr grundsätzlich strittig sein.

Die Bundesregierung will mit dieser Regelung den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter vorantreiben. Bereits im letzten Quartal gab es Erleichterungen bei der Installation von Balkonkraftwerken. Seit dem 1. April ist die Registrierung der Geräte vereinfacht worden. Nun reicht eine vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Zudem ist ein Solarpaket in Kraft getreten, das die Nutzung einer normalen Steckdose für die Anlagen erlaubt, den vorübergehenden Einsatz alter, nicht digitaler Zähler gestattet und eine höhere Leistung von nun 800 Watt am Wechselrichter ermöglicht.

Der Bundesverband Solarwirtschaft lobte die jüngsten Gesetzesänderungen. Der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Carsten Körnig, bezeichnete die Maßnahmen als "Booster für die Solarisierung von Balkonen". Fast jeder Abbau von Bürokratie führe zu einer Belebung der Nachfrage, so Körnig. Der Boom bei Balkonkraftwerken in Deutschland hält an: Im zweiten Quartal gingen laut dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur so viele kleine Solaranlagen in Betrieb wie nie zuvor. Bis zum Stichtag am Mittwoch waren es über 152.000 Balkonkraftwerke, die von April bis Juni in Betrieb gingen. Dies entspricht einem Anstieg von 52 Prozent im Vergleich zum zweiten Quartal 2023. Insgesamt verzeichnet das Register derzeit rund 563.000 Anlagen in Betrieb.

Die tatsächlichen Zahlen könnten noch höher sein, da es eine Nachmeldefrist gibt und manche Anlagen nicht angemeldet werden. Balkonkraftwerke sind verhältnismäßig kleine Solaranlagen, die per Steckdose mit dem Haushaltsnetz verbunden werden und nicht zwingend am Balkon hängen müssen. Der von ihnen produzierte Strom senkt den Verbrauch und somit die Stromrechnung ihrer Betreiber. Überschüssiger Strom fließt unentgeltlich ins öffentliche Netz.

Ob sich Balkonkraftwerke lohnen, hängt neben dem Anschaffungspreis und dem Standort auch davon ab, ob die Betreiber den erzeugten Strom selbst verbrauchen. Einer Studie der RWTH Aachen zufolge lohnen sie sich im Schnitt ab einer Betriebszeit von drei bis sechs Jahren. Die Maßnahmen der Bundesregierung und die jüngsten Gesetzesänderungen sollen die Verbreitung von Balkonkraftwerken weiter fördern und einen Beitrag zur Energiewende leisten.

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