EU droht X mit Millionenstrafe
Musk's Verifizierungspraktiken und mangelnde Kontrolle über illegale Inhalte im Fokus

Seit der Übernahme der Plattform X durch Elon Musk können Nutzer gegen eine Gebühr ein blaues Häkchen zur Verifizierung ihres Kontos erwerben. Die EU-Kommission hat nun Bedenken geäußert, dass diese Praxis gegen EU-Recht verstoßen könnte, und eine empfindliche Geldstrafe droht. In einer vorläufigen Einschätzung erklärte die EU-Kommission, dass die Gestaltung der Plattform X potenziell irreführend sei. Insbesondere wird kritisiert, dass die Verifizierungsmethode es ermöglichen könnte, dass jeder Nutzer ein verifiziertes Konto erlangen kann, was andere Nutzer in die Irre führen könnte. Diese Ergebnisse wurden im Rahmen des neuen EU-Gesetzes über digitale Dienste, dem Digital Service Act (DSA), veröffentlicht. X hat die Möglichkeit, auf diese Vorwürfe zu reagieren, war aber zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Die Untersuchungsergebnisse sind noch nicht endgültig.
Hintergrund der Untersuchung ist die Änderung der Verifizierungsrichtlinien bei X. Früher wurden die blauen Häkchen nach einer Prüfung durch das Unternehmen an Prominente, Politiker und andere Personen des öffentlichen Lebens vergeben. Nach der Übernahme durch Musk wurde diese Praxis geändert, sodass nun alle Abo-Kunden ein Häkchen erhalten können, das dem früheren Verifikationssymbol ähnelt. Diese Umstellung führte zu Verwirrungen, da falsche Accounts von Unternehmen und Prominenten plötzlich echt wirkten. Die EU-Kommission hat nun Hinweise darauf, dass böswillige Akteure diese vermeintlich verifizierten Konten missbrauchen, um andere Nutzer zu täuschen.
Die Kommission betonte, dass Online-Plattformen sich aufgrund des DSA an strengere Regeln halten müssen, die unter anderem mehr Transparenz in der Werbung und den Zugang von Forschern zu bestimmten Daten vorschreiben. Laut der vorläufigen Ansicht der Kommission verstößt X in beiden Punkten gegen den DSA. Sollten sich diese Einschätzungen bestätigen, könnte die EU-Kommission eine Geldstrafe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes von X verhängen. Es besteht die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung gerichtlich vorzugehen. Genaue Umsatzzahlen von X sind seit der Übernahme durch Musk im Jahr 2022 nicht bekannt, da das Unternehmen keine Kennzahlen mehr veröffentlicht.
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Zur AktienanalyseZusätzlich zu den Verstößen gegen den DSA steht X auch wegen des Umgangs mit Falschinformationen und Hassrede in der Kritik. Der DSA verpflichtet Unternehmen, gegen illegale Inhalte wie Hassrede vorzugehen. Elon Musk hatte jedoch betont, er wolle die aus seiner Sicht zu starken Einschränkungen der Meinungsfreiheit auf der Plattform beseitigen. Aufgrund zahlreicher Hinweise auf illegale und irreführende Beiträge wurde ein weiteres Verfahren gegen X eröffnet, das unabhängig von den heutigen vorläufigen Ergebnissen weiterläuft.


