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EU fordert Google zur Datenweitergabe an Suchmaschinen-Konkurrenten

Die Europäische Kommission will Google zwingen, Suchdaten mit Drittanbietern zu teilen – Google kündigt Widerstand an.

EU fordert Google zur Datenweitergabe an Suchmaschinen-Konkurrenten

Die Europäische Kommission hat konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, die Google dazu verpflichten sollen, Suchdaten an konkurrierende Suchmaschinen weiterzugeben. Ziel ist es, den Wettbewerb im Online-Suchmarkt zu stärken und die marktbeherrschende Stellung von Google herauszufordern. Eine endgültige Entscheidung soll im Juli fallen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen der EU-Kommission sind weitreichend. Sie umfassen den Umfang, die Art und Weise sowie die Häufigkeit der Suchdaten, die Google teilen muss. Darüber hinaus beinhalten sie Regelungen zur Anonymisierung personenbezogener Daten, Verfahren für den Datenzugriff durch begünstigte Unternehmen sowie Parameter für die Preisgestaltung dieser Daten.

„Ziel der Maßnahmen ist es, Drittanbietern von Online-Suchmaschinen oder ‚Datenbegünstigten' zu ermöglichen, ihre Suchdienste zu optimieren und die Position der Google-Suche herauszufordern", erklärte die Kommission. Interessierte Parteien können bis zum 1. Mai Stellungnahmen zu den Vorschlägen einreichen.

Googles Widerstand gegen die EU-Pläne

Google lehnt die geplanten Maßnahmen entschieden ab. Clare Kelly, Googles Senior Competition Counsel, warnte vor gravierenden Datenschutzrisiken. „Hunderte Millionen Europäer vertrauen Google ihre sensibelsten Suchanfragen an – darunter private Fragen zu Gesundheit, Familie und Finanzen. Der Vorschlag der Kommission würde uns dazu zwingen, diese Daten an Dritte weiterzugeben, wobei der Schutz der Privatsphäre gefährlich unzureichend wäre", hieß es in einer Erklärung des Unternehmens.

Google hat zwar eigene Vorschläge unterbreitet, um sowohl Konkurrenten als auch EU-Regulierungsbehörden entgegenzukommen. Wettbewerber kritisierten diese Maßnahmen jedoch als unzureichend. Der Konzern steht damit zwischen den Forderungen der Regulierer und dem Druck der Konkurrenz.

Hintergrund: Digital Markets Act und milliardenschwere Bußgelder

Der aktuelle Konflikt ist Teil eines langjährigen Rechtsstreits zwischen Google und der Europäischen Union. Im März 2025 wurde Google wegen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte – den sogenannten Digital Markets Act (DMA) – angeklagt. Das Gesetz soll sicherstellen, dass große Technologiekonzerne, sogenannte „Gatekeeper", fairen Wettbewerb ermöglichen.

Seit 2017 hat Google in Europa wegen verschiedener Kartellrechtsverstöße Bußgelder in Höhe von insgesamt 9,71 Milliarden Euro (rund 11,43 Milliarden US-Dollar) angehäuft. Die finanziellen Risiken bleiben hoch: Verstöße gegen den Digital Markets Act können mit Strafen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens geahndet werden.

Für deutsche Privatanleger, die in Alphabet – die Muttergesellschaft von Google – investiert sind, ist die Entwicklung relevant. Weitere Bußgelder oder erzwungene strukturelle Änderungen am Geschäftsmodell könnten langfristige Auswirkungen auf die Ertragskraft des Konzerns haben. Die endgültige Entscheidung der EU-Kommission im Juli wird daher mit Spannung erwartet.

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