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EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Shein wegen illegaler Produkte

Chinesischer Online-Händler steht wegen Verkauf von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen und Verstößen gegen Verbraucherschutz unter Druck.

EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Shein wegen illegaler Produkte

Die Europäische Kommission hat ein formelles Verfahren gegen den chinesischen Online-Moderiesen Shein eingeleitet. Auslöser ist der Skandal um den Verkauf von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen auf der Plattform. Die Brüsseler Behörde wirft dem Unternehmen vor, nicht ausreichend gegen den Vertrieb illegaler Produkte vorzugehen und den Verbraucherschutz zu vernachlässigen.

Neben den Sexpuppen konnten Kunden zeitweise auch genehmigungspflichtige Waffen und Medikamente über den Online-Marktplatz erwerben. Shein entfernte die Angebote erst nach massiver öffentlicher Kritik. Das Unternehmen kündigte an, mit der EU-Kommission zusammenarbeiten zu wollen und verwies auf bereits umgesetzte Verbesserungen bei den Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere bei altersbeschränkten Produkten.

Algorithmen und Belohnungssysteme im Fokus

Das Verfahren konzentriert sich auf drei zentrale Bereiche. Neben den illegalen Produkten nimmt die EU-Kommission auch das Belohnungssystem von Shein unter die Lupe. Punkte- und Bonusprogramme könnten Kunden zu übermäßigem Konsum animieren und damit gegen Verbraucherschutzregeln verstoßen.

Zudem prüft die Behörde die Transparenz der Produktempfehlungen. Nach europäischem Recht müssen große Plattformen die Parameter ihrer Algorithmen offenlegen. Nutzer haben das Recht auf Zugang zu einem Empfehlungssystem, das nicht auf persönlichen Daten basiert. Ob Shein diese Anforderungen erfüllt, ist Teil der Ermittlungen.

Frankreich scheitert mit Blockade-Versuch

Besonders Frankreich hatte Druck auf die EU-Kommission ausgeübt, hart gegen Shein durchzugreifen. Die französische Regierung versuchte Ende Dezember, die Plattform für drei Monate zu sperren, scheiterte damit aber vor Gericht. Die Richter werteten eine solche Sperre als ungerechtfertigte Beeinträchtigung der unternehmerischen Freiheit.

Die französischen Ermittlungen laufen unabhängig vom EU-Verfahren. Im November hatte Shein seine erste feste Ladenfläche in Frankreich eröffnet, was von Protesten gegen Fast Fashion und die Arbeitsbedingungen beim Händler begleitet wurde.

Digital Services Act als rechtliche Grundlage

Das Verfahren basiert auf dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA). Dieses verpflichtet Plattformen, illegale Inhalte schneller zu entfernen und Nutzern einfachere Meldemöglichkeiten zu bieten. Große Anbieter wie Shein, das gleichzeitig Hersteller, Händler und Marktplatz ist, unterliegen strengeren Auflagen als kleinere Plattformen.

Die EU-Kommission kann im Rahmen des Verfahrens interne Dokumente anfordern und weitere Informationen verlangen. Eine zeitliche Frist für die Ermittlungen gibt es nicht. Die Einleitung bedeutet noch nicht, dass ausreichend Beweise für einen Regelverstoß vorliegen.

Geldstrafen möglich, Sperrung unwahrscheinlich

Sollten die Ermittlungen Regelverstöße bestätigen, kann die EU-Kommission Geldbußen verhängen. Alternativ können die Brüsseler Internetwächter auch Zusagen von Shein akzeptieren und die Ermittlungen einstellen. Eine Sperrung der Plattform gilt als letztes Mittel und wird als eher unwahrscheinlich eingeschätzt.

Für Anleger bleibt abzuwarten, wie sich das Verfahren auf die geplanten Börsenpläne von Shein auswirkt. Das Unternehmen hatte zuletzt einen Börsengang in London angestrebt, nachdem eine Notierung in New York an regulatorischen Hürden gescheitert war.

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