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EU-Kommission reduziert Bürokratie im Green Deal

Erleichterungen für Unternehmen durch Änderungen bei Nachhaltigkeitsvorschriften und Berichtspflichten

EU-Kommission reduziert Bürokratie im Green Deal

Die EU-Kommission hat einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der die Bürokratie im Rahmen des Green Deals reduzieren soll. Dieser Vorschlag, als Omnibus-Gesetz bekannt, zielt darauf ab, die regulatorische Belastung für Unternehmen zu verringern. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sollen von den geplanten Änderungen profitieren, die eine Reduzierung der Berichtspflichten um 25 Prozent für alle und 35 Prozent für KMU vorsehen. Zudem sollen Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung von Vorschriften erhalten.

Der Green Deal, ein zentrales Projekt der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, war ursprünglich als umfassende Strategie für Nachhaltigkeit und Klimaschutz gedacht. Seit seiner Einführung im Jahr 2019 wurde eine Vielzahl von Richtlinien und Verordnungen verabschiedet. Doch die Umsetzung stieß in der Wirtschaft auf erhebliche Kritik. Besonders kleine Unternehmen, die oft nicht über die Ressourcen verfügen, um umfangreiche Nachhaltigkeitsdaten zu erheben, beklagen sich über die Komplexität und die damit verbundenen Kosten. Einige Verbände und Unternehmen, wie Nestlé oder IKEA, unterstützten allerdings einzelne Regulierungen.

Im Rahmen des Omnibus-Pakets sind insbesondere Änderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, dem EU-Lieferkettengesetz und der grünen Taxonomie vorgesehen. So soll die Berichtspflicht zur Nachhaltigkeit nur noch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro gelten. Dies betrifft in Deutschland nur noch etwa 2000 Unternehmen. Ebenso wird die Zeitspanne für Unternehmen, die ab 2026 berichtspflichtig werden, auf bis 2028 verlängert. Die sanktionsrechtlichen Regelungen, etwa für Verstöße gegen Menschenrechte in der Lieferkette, werden ebenfalls gelockert.

Darüber hinaus gibt es Anpassungen in der grünen Taxonomie, die festlegt, welche unternehmerischen Aktivitäten als nachhaltig gelten. Für kleinere Unternehmen unter 1000 Mitarbeitern entfällt die Pflicht zur Berichterstattung, während größere Unternehmen nur noch über die wichtigsten Aktivitäten berichten müssen. Diese Änderungen sollen die Transparenz erhöhen und gleichzeitig Greenwashing verhindern.

Der Gesetzesentwurf muss noch den legislativen Prozess durchlaufen, um endgültig verabschiedet zu werden. Dabei wird erwartet, dass die vorgeschlagenen Änderungen auf Widerstand von grünen und sozialdemokratischen Abgeordneten stoßen. Die Kommission plant, das Bürokratieabbauprojekt mit weiteren Maßnahmen fortzusetzen, um insbesondere börsennotierte mittelständische Unternehmen zu entlasten.

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