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EU plant Verbot neuer Russland-Gasverträge

Kommission prüft Ausstiegsklauseln und rechtliche Alternativen zur Energieabhängigkeit

EU plant Verbot neuer Russland-Gasverträge

Die Europäische Kommission prüft derzeit, ob sie rechtliche Maßnahmen ergreifen kann, um Unternehmen in der Europäischen Union das Abschließen neuer Verträge für fossile Brennstoffe aus Russland zu untersagen. Ein ranghoher EU-Beamter erklärte, die Kommission arbeite darüber hinaus an rechtlichen Möglichkeiten, die es EU-Unternehmen ermöglichen würden, bestehende Gaslieferverträge mit Russland ohne Vertragsstrafen aufzulösen. Diese Pläne befinden sich noch in der Entwicklung und werden vertraulich behandelt.

Einige Mitgliedstaaten haben angekündigt, mögliche EU-Sanktionen gegen russisches Gas blockieren zu wollen. Die Kommission prüft deshalb alternative Instrumente, mit denen die europäische Abhängigkeit von russischer Energie beendet werden könnte. Sie plant, am 6. Mai einen Fahrplan mit entsprechenden Optionen vorzulegen. Dieser soll Maßnahmen enthalten, die unter anderem den Abschluss neuer Verträge für russische Brennstoffe unterbinden könnten. Denkbar seien hierbei auch handelspolitische Maßnahmen auf EU-Ebene.

Ziel der geplanten Verbote sei es insbesondere, den kurzfristigen Einkauf von russischem Flüssigerdgas durch europäische Unternehmen zu unterbinden. Während die Lieferungen von russischem Pipeline-Gas seit Beginn der umfassenden Invasion der Ukraine im Jahr 2022 stark zurückgegangen sind, stiegen die Importe von russischem Flüssigerdgas im vergangenen Jahr an. Im Jahr 2024 stammten noch 19 Prozent der gesamten Gas- und Flüssigerdgasversorgung der EU aus Russland.

Gleichzeitig prüft die Kommission, ob Unternehmen eine rechtliche Grundlage erhalten könnten, sich auf höhere Gewalt zu berufen, um bestehende Verträge mit russischen Gasanbietern ohne Strafzahlungen aufzukündigen. Ein Sprecher der Europäischen Kommission wollte sich zu diesen Überlegungen nicht äußern.

Laut Kommission müssen mögliche Maßnahmen zur Einschränkung der russischen Energieimporte so gestaltet sein, dass sie Russland stärker treffen als die Europäische Union. Dabei soll auch berücksichtigt werden, welche Auswirkungen diese Schritte auf die europäische Energiesicherheit und die Energiepreise hätten. Nach Veröffentlichung des Fahrplans sind Beratungen mit den EU-Mitgliedstaaten sowie betroffenen Unternehmen vorgesehen. Sollte sich die Kommission für die Umsetzung rechtlicher Maßnahmen entscheiden, würde sie entsprechende Gesetzesvorschläge vorlegen. Je nach rechtlichem Instrument könnten dafür die Zustimmung des Europäischen Parlaments sowie eine qualifizierte Mehrheit der EU-Staaten erforderlich sein.

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