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Frequenzvergabe bedroht 1&1-Netzpläne

Kartellamt sieht Gefahr von Wettbewerbsverzerrung

Frequenzvergabe bedroht 1&1-Netzpläne

Die Pläne des Telekommunikationsanbieters 1&1, als vierter deutscher Handynetz-Betreiber zu agieren, könnten durch aktuelle Entwicklungen ins Wanken geraten. Das Bundeskartellamt zeigt sich besorgt über die möglichen Folgen einer Benachteiligung von 1&1 im Wettbewerb, insbesondere im Hinblick auf die Frequenzvergabe, die für den Aufbau eines eigenen Netzes essenziell ist. Die Bundesnetzagentur hatte vorgeschlagen, anstatt einer Frequenzauktion die bestehenden Nutzungsrechte zu verlängern, was 1&1 von zusätzlichen Frequenzen ausschließen würde.

Diese Entscheidung könnte sich negativ auf die Verbraucher auswirken, warnt das Kartellamt in einem Positionspapier. Ein funktionierender Infrastrukturwettbewerb sei für den Netzausbau und günstige Preise für leistungsfähige Mobilfunkprodukte entscheidend. Ein Ausschluss von 1&1 könnte zu höheren Preisen, einer schlechteren Netzqualität und einem schlechteren Netzausbau führen. Marktanalysen legen nahe, dass Märkte mit vier Mobilfunknetzbetreibern tendenziell attraktiver sind als solche mit nur dreien.

1&1 hat bereits erhebliche Investitionen getätigt und plant, sein Netz bis Ende 2030 mit Kosten von etwa 5 Milliarden Euro aufzubauen. Dies steht im Kontrast zu den etablierten Netzbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland (O2), die über die Erweiterung des Wettbewerbs durch einen neuen Akteur weniger erfreut scheinen.

Das Bundeskartellamt betrachtet die Argumente der etablierten Netzbetreiber gegen eine Umverteilung des Spektrums kritisch und schlägt einen Tausch von Frequenzblöcken vor, um das Problem zu lösen. Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom, Tim Höttges, weist jedoch die Vorschläge des Kartellamts zurück und betont die Notwendigkeit von mehr Spektrum für die bestehenden Netzbetreiber angesichts des wachsenden Datenverkehrs.

Die Bundesnetzagentur hatte ursprünglich einen Frequenztausch in Betracht gezogen, ist aber von dieser Idee abgerückt, da die Zustimmung der großen Netzbetreiber fehlt. Das Bundeskartellamt kritisiert, dass die geplante Verlängerung der Nutzungsrechte einer Subventionierung der etablierten Anbieter gleichkommt und einen wichtigen Marktneuling benachteiligt.

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