Gericht bestätigt Abschöpfung von Stromgewinnen
Maßnahme diente der Finanzierung der Strompreisbremse in der Energiekrise

Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschöpfung von Überschusserlösen bei Stromerzeugern zur Finanzierung der Strompreisbremse für rechtmäßig erklärt. Mit dieser Entscheidung wurden mehrere Verfassungsbeschwerden abgewiesen, die von betroffenen Ökostromerzeugern eingereicht worden waren. Insgesamt hatten 22 Unternehmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien gegen diese Regelung geklagt. Die Karlsruher Richter bewerteten die Maßnahme als gerechtfertigt, da sie in der Ausnahmesituation der Energiekrise einen Ausgleich zwischen belasteten Verbrauchern und begünstigten Erzeugern geschaffen habe.
Die Strompreisbremse war während der Energiekrise eingeführt worden, um die Bevölkerung bei stark gestiegenen Stromkosten zu entlasten. Sie ermöglichte es Verbrauchern, einen Teil ihres Stromverbrauchs zu einem festgelegten, niedrigeren Preis zu beziehen. Um diese Subvention zu finanzieren, wurden die Überschusserlöse, auch Zufallsgewinne genannt, von Stromerzeugern teilweise abgeschöpft. Diese Gewinne entstanden durch die außergewöhnlich hohen Gaspreise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, die wiederum die Strompreise am Markt stark beeinflussten. Vom 1. Dezember 2022 bis zum 30. Juni 2023 griff diese Regelung.
Überschusserlöse bezeichneten in diesem Zusammenhang Gewinne, die weit über den regulären Erwartungen der Unternehmen lagen. Gaskraftwerke, die als teuerste Stromerzeuger häufig den Marktpreis bestimmten, führten dazu, dass auch andere Kraftwerksbetreiber, deren Kosten unverändert geblieben waren, stark von den Preissteigerungen profitierten. Durch die teilweise Abschöpfung dieser Gewinne konnte die Finanzierung der Strompreisbremse gewährleistet werden, ohne die Haushaltsmittel des Staates übermäßig zu belasten.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterstreicht, dass die Eingriffe in die Eigentumsrechte der betroffenen Unternehmen in diesem Fall verhältnismäßig und im Interesse des Gemeinwohls waren. Die Regelung sei geeignet gewesen, die sozialen und wirtschaftlichen Belastungen der Energiekrise abzufedern. Zugleich wurde hervorgehoben, dass die Maßnahme zeitlich begrenzt und zielgerichtet ausgestaltet war, um den außergewöhnlichen Umständen Rechnung zu tragen.
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Zur AktienanalyseDie Klage der betroffenen Energieversorger stieß auch deshalb auf Widerstand, weil die Strompreisbremse als eine wichtige Maßnahme zur Stabilisierung der Wirtschaft und zur Sicherung der Energieversorgung in einer Krisensituation angesehen wurde. Das Urteil stellt damit einen Präzedenzfall für ähnliche Eingriffe dar, die in außergewöhnlichen wirtschaftlichen Lagen vorgenommen werden könnten.

