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Gießverbot im Sommer: Was Hauseigentümer jetzt wissen müssen

Trockenheit zwingt Kommunen zu Wasserverboten – Bußgelder bis 50.000 Euro drohen Gartenbesitzern, die dagegen verstoßen.

Gießverbot im Sommer: Was Hauseigentümer jetzt wissen müssen

Der trockene und regenarme Sommer setzt deutschen Gärten zu. Braune Blätter an Bäumen und vertrocknete Rasenflächen sind vielerorts das Bild der Stunde. Wer jetzt zur Gießkanne greift oder den Rasensprenger anwirft, sollte jedoch aufpassen – denn in zahlreichen Städten und Landkreisen gelten aktuell strenge Wasserverbote.

Die Bezirksregierung Köln etwa hat die Entnahme von Wasser aus Bächen und Flüssen per Pumpe bis Ende September untersagt. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Hintergrund ist die anhaltende Dürre in der Region, die Gewässer und Böden gleichermaßen belastet.

Rechtliche Grundlage: Das Wasserhaushaltsgesetz

Solche Verbote sind rechtlich klar geregelt. Das Wasserhaushaltsgesetz erlaubt es Landkreisen und Kommunen, sowohl die Bewässerung von Gartenflächen als auch die Wasserentnahme aus Flüssen und Seen einzuschränken. Ziel ist ein nachhaltiger Umgang mit den knapper werdenden Wasserressourcen.

Die Zahlen verdeutlichen die Lage: Im Juli lag die durchschnittliche Niederschlagsmenge in Deutschland bei lediglich 43,7 Millimetern – nur etwa halb so viel wie im langjährigen Vergleichszeitraum 1991 bis 2020, in dem 87,2 Millimeter gemessen wurden. Die Durchschnittstemperatur lag gleichzeitig bei rund 20 Grad und damit vergleichsweise hoch. Die Folge sind ausgetrocknete Böden und sinkende Wasserstände in Flüssen und Seen. Auch der Rhein, eine der bedeutendsten Binnenschifffahrtsrouten Deutschlands, verzeichnet neue Tiefststände – mit spürbaren Auswirkungen auf Industrie und Landwirtschaft.

In Nordrhein-Westfalen haben bereits 13 von 53 Landkreisen die Wassernutzung eingeschränkt, in neun davon gelten konkrete Bewässerungsverbote. Vielen Hauseigentümern ist dabei nicht bewusst, dass die Verbote auch das Befüllen des Pools oder die Wasserentnahme aus dem eigenen Brunnen umfassen können. Was genau erlaubt oder verboten ist, hängt von den jeweiligen kommunalen Verordnungen ab.

Münchner Modell: Verbot mit Wirkung

München regelte den Wasserverbrauch bis zum 1. August besonders detailliert. Das Gießen von Bäumen und Sträuchern in Privatgärten war zwischen 9 und 19 Uhr untersagt, Rasen- und Grünflächen durften gar nicht bewässert werden – Sportplätze ausgenommen. Das Ergebnis war messbar: Der tägliche Wasserverbrauch sank von über 400 Millionen Litern auf 330 Millionen Liter, wie die Stadtwerke München (SWM) mitteilten. Das Verbot wurde daraufhin nicht verlängert.

Ausnahme Tröpfchenbewässerung

In einigen Regionen sind wassersparende Systeme wie die Tröpfchenbewässerung von den Verboten ausgenommen. Anders als Rasensprenger, die Wasser großflächig verteilen, leiten diese Systeme das Wasser gezielt und punktgenau zu einzelnen Pflanzen. Zudem lassen sie sich digital steuern und auf die Tageszeiten mit geringster Verdunstung – meist früh morgens – programmieren.

In der Region Hannover etwa sind Rasensprenger und Beregnungsanlagen verboten, Tröpfchenbewässerung jedoch erlaubt. In München gilt die Ausnahme für Beete, nicht aber für Rasenflächen. Wichtig: Erwähnen kommunale Verordnungen Tröpfchensysteme nicht ausdrücklich, gilt die Methode in der Regel als nicht erlaubt. Eine Rückfrage bei der zuständigen Behörde empfiehlt sich in jedem Fall.

Garten ist nicht der größte Verbraucher

Interessant ist ein Blick auf die Verbrauchsstruktur privater Haushalte: Garten und Raumreinigung zusammen machen lediglich sechs Prozent des gesamten Wasserverbrauchs aus. Den größten Anteil beanspruchen Baden, Duschen und Körperpflege. Theoretisch wäre eine Einschränkung beim Duschen wirksamer – allerdings wäre das ein erheblicher Eingriff in die persönliche Freiheit und kaum kontrollierbar.

Hauseigentümer können jedoch freiwillig gegensteuern und damit behördliche Verbote abmildern oder verhindern. Eine einfache Maßnahme: Regenwasser in Tonnen oder Zisternen sammeln und für die Gartenbewässerung nutzen. Kostbares Trinkwasser für den Rasen zu verwenden, ist angesichts der Lage ohnehin kaum zu rechtfertigen.

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