Großbritannien senkt Mehrwertsteuer für Freizeitparks und Kindermenüs
Ab dem 25. Juni gilt in Großbritannien eine temporäre Mehrwertsteuersenkung von 20% auf 5% für Familienaktivitäten in den Sommerferien.

Familien in Großbritannien können in den Sommerferien 2025 von günstigeren Eintrittspreisen für Freizeitparks, Zoos und Museen sowie von preiswerten Kindermenüs profitieren. Seit dem 25. Juni gilt eine vorübergehende Mehrwertsteuersenkung von 20% auf 5% für eine Reihe von Familienaktivitäten. Die Maßnahme läuft bis zum 1. September und soll laut der britischen Regierung zur Entlastung bei den Lebenshaltungskosten beitragen.
Die Senkung startete rechtzeitig zum Ferienbeginn in Schottland Ende Juni, gefolgt von Nordirland, England und Wales im Juli. Finanzministerin Rachel Reeves begründete die Maßnahme mit den hohen Kosten der Sommerferien: „Der Zweck der vorübergehenden Mehrwertsteuersenkung für familienbezogene Aktivitäten besteht darin, den Menschen zu helfen, während der Sommerferien wertvolle Erinnerungen zu sammeln, ohne dafür zu viel ausgeben zu müssen."
Was fällt unter die Mehrwertsteuersenkung?
Die Steuersenkung gilt für ein breites Spektrum an Familienangeboten. Konkret betroffen sind:
- Kinder- und Familientickets für Kinos, Theater, Konzerte, Shows und Ausstellungen
- Eintrittskarten für Freizeitparks, Abenteuerparks, Zoos, Naturschutzgebiete und Wildparks
- Kindermenüs in Restaurants und Gastronomiebetrieben
- In England zusätzlich: kostenlose Busfahrten für Kinder zwischen 5 und 15 Jahren im August
Die Regierung beziffert die Gesamtkosten des Programms auf rund 300 Millionen Britische Pfund. Reeves verwies zudem auf weitere Entlastungsmaßnahmen wie das Einfrieren von Rezeptgebühren und Bahntarifen sowie Unterstützung bei den Energiekosten.
Skepsis bei Familien und Experten
Trotz der politischen Ankündigung fällt die Resonanz gemischt aus. Helen Miller, Direktorin des renommierten Thinktanks Institute for Fiscal Studies, schätzte die tatsächliche Ersparnis auf durchschnittlich lediglich rund 10 Britische Pfund pro Haushalt. Das entspricht für viele Familien einer kaum spürbaren Entlastung.
Alan (42) aus Brighton, der regelmäßig mit seiner Familie Freizeitparks besucht, zeigt sich wenig beeindruckt. „Diese Art von Attraktionen sind ohnehin schon recht teuer", sagte er. Die Ersparnisse seien, sofern sie überhaupt weitergegeben würden, „vernachlässigbar" und kämen nur denjenigen zugute, die Freizeitparks nur einmalig besuchten. Er selbst nutzt für seine Familie einen Freizeitpark-Pass für Besuche in Legoland, Chessington World of Adventure und Sea-Life-Zentren. Aus seiner Sicht wären Maßnahmen zur Senkung der Energie- und Kraftstoffkosten deutlich hilfreicher.
Unternehmen müssen Weitergabe selbst entscheiden
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Zur AktienanalyseEin zentrales Problem der Maßnahme: Unternehmen sind gesetzlich nicht verpflichtet, die Steuerersparnis an ihre Kunden weiterzugeben. Einige Ketten haben dies jedoch bereits angekündigt – darunter die Pub-Ketten Wetherspoons und Greene King sowie die Restaurantkette Nando's.
Kritik kommt hingegen von Laughton Ross, einem Buchhalter aus London, der lokale Gastronomiebetriebe betreut. Er warnt vor erheblichem Aufwand für kleine Unternehmen: „Die Änderungen gelten nur für wenige Wochen. Sie müssen Kassensysteme und Buchhaltungssysteme umprogrammieren, was operative und finanzielle Risiken birgt, nur um all dies wenige Wochen später wieder rückgängig zu machen." Hinzu kämen Kosten für den Neudruck von Speisekarten sowie die Komplexität der bisher veröffentlichten Regierungsleitlinien.
Rob Parkinson, Geschäftsführer der Family Holiday Charity, mahnte unterdessen zu einer strukturelleren Lösung. Regierung, Industrie und der freiwillige Sektor müssten „zusammenarbeiten, um eine dauerhafte Lösung" für Familien zu finden und umzusetzen. Die temporäre Natur der Maßnahme bleibt damit ein zentraler Kritikpunkt – sowohl für Verbraucher als auch für die betroffenen Unternehmen.


