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Grüne fordern soziale Förderung bei Heizungstausch

SPD fordert höhere Förderung beim Heizungstausch für die Mitte der Gesellschaft

Grüne fordern soziale Förderung bei Heizungstausch

Die Grünen im Bundestag haben ihren eigenen Vorschlag für das geplante Gebäudeenergiegesetz vorgelegt. Dieser sieht vor, dass der Heizungstausch sozial gestaffelt gefördert werden soll. Die finanzielle Unterstützung soll vor allem Geringverdienern zugutekommen. Menschen mit wenig Einkommen erhalten demnach mehr Förderung als diejenigen mit höheren Einkommen. Der Vorschlag der Grünen geht damit deutlich über den Entwurf der Bundesregierung hinaus. Die Maximalförderung für den Tausch einer alten, fossilen Heizung gegen eine klimafreundliche soll bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten betragen und für Haushaltseinkommen von bis zu 20.000 Euro gelten.

Zudem soll die Fördersatz stufenweise sinken, je höher das Einkommen ausfällt. Menschen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 60.000 Euro sollen eine Förderung von 40 Prozent der Gesamtkosten erhalten. Die geplante Kreditförderung für den Heizungsumstieg über die staatliche Förderbank KfW soll ebenfalls an sozialen Kriterien ausgerichtet werden. Zinskonditionen und Tilgungszuschüsse sollen demnach umso günstiger ausfallen, je niedriger das Einkommen und je höher die Zuschussförderung ist.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßte das Konzept der Grünen, sieht aber noch Verbesserungsbedarf. Insbesondere die Maximalförderung könne nicht bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 20.000 Euro im Jahr aufhören. Der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Rolf Mützenich, fordert, die Mitte der Gesellschaft zu erreichen. Dabei habe er Arbeitnehmer und deren Familien im Blick, die über ein Jahreseinkommen von etwa 50.000 bis 60.000 Euro verfügten.

Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Dies soll den Abschied von Gas- und Ölheizungen einläuten. Der Bundesrat will bei einer Abstimmung über das Gesetz die Altersgrenze für eine Ausnahmeregelung senken. Bisher sind Heizungsbesitzer, die älter als 80 Jahre sind, von der Tauschpflicht befreit. Sachsen setzt sich dafür ein, die Altersgrenze auf das Renteneintrittsalter zu senken, da es im Freistaat überdurchschnittlich viele ältere Menschen gebe, die nicht so viel auf der hohen Kante hätten. Auch die Einkommen seien niedriger.

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