Hotel-Meldepflicht entfällt für deutsche Gäste
Digitalisierung bleibt aus, Stress an Hotelrezeptionen erwartet

Ab dem kommenden Jahr entfällt in deutschen Hotels für inländische Gäste die Pflicht, ihre Meldedaten beim Check-in handschriftlich zu notieren und den Zettel zu unterschreiben. Diese Änderung ist Teil des neuen Bürokratieentlastungsgesetzes der Bundesregierung, das vom Bundestag beschlossen wurde. Mit dem Jahreswechsel wird die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige bei Hotelübernachtungen abgeschafft, sodass sie ihre Meldedaten weder handschriftlich noch digital hinterlegen müssen. Diese Neuerung zielt darauf ab, die Bürokratie in der deutschen Hotellerie zu reduzieren.
Das Bürokratieentlastungsgesetz bringt darüber hinaus weitere Änderungen mit sich, darunter die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Rechnungskopien, Kontoauszüge sowie Lohn- und Gehaltslisten. Zudem sollen Steuerbescheide in Zukunft digital zur Verfügung gestellt werden, sofern dies von den Betroffenen gewünscht wird. Die Bundesregierung verspricht sich von diesen Maßnahmen eine Entlastung der Wirtschaft von rund 950 Millionen Euro jährlich.
Der Hotelverband Deutschland begrüßt die Neuerung grundsätzlich, äußert jedoch Kritik an ihrer Reichweite. Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Verbandes, bemängelt, dass die Gesetzesänderung nur für inländische Gäste gilt. Da rund 20 Prozent der Übernachtungen in Deutschland von ausländischen Gästen stammen, bleibt für diese das bisherige Verfahren bestehen. Die unterschiedliche Behandlung von in- und ausländischen Gästen könnte laut Luthe zu Stress und Unklarheiten an den Hotelrezeptionen führen. "Das ist nicht in unserer DNA, Gäste unterschiedlich zu behandeln", betont er. Luthe kritisiert zudem, dass eine Chance zur Digitalisierung des Meldeprozesses verpasst wurde. Der Verband hatte sich für ein vollständig digitales Verfahren eingesetzt, sowohl für inländische als auch für ausländische Gäste. Andere europäische Länder hätten dies bereits umgesetzt, jedoch sei ein solches System in Deutschland bisher nicht realisiert worden.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft Heilbäder und Kurorte, in denen inländische Gäste möglicherweise weiterhin Meldescheine ausfüllen müssen. Diese Einrichtungen benötigen die Daten für Kurbeiträge und Fremdenverkehrsabgaben. Nach Angaben von Luthe entfallen 42 Prozent der Übernachtungen in Deutschland auf solche Kurorte, und in den Heilbädern seien über 90 Prozent der Gäste Inländer.
Lesen Sie alles zur aktuellen Aktie der Stunde
Erfahren Sie, worum es geht und warum sich ein genauer Blick jetzt lohnt.
Zur AktienanalyseDie geplante Änderung ist somit ein Schritt zur Entlastung der Hotellerie von Bürokratie, stößt jedoch auf Kritik wegen ihrer beschränkten Reichweite und den daraus resultierenden praktischen Herausforderungen an der Rezeption. Zudem wird befürchtet, dass die Umsetzung nicht zu einer vollständigen Digitalisierung führen wird, die der Hotelverband anstrebt.

