Indien-Großbritannien-Handelsabkommen in Kraft: Zölle fallen, Märkte öffnen sich
Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Indien und Großbritannien trat am Mittwoch in Kraft und senkt Zölle auf Tausende Waren.

NEU-DELHI – Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Indien und Großbritannien ist am Mittwoch, dem 15. Juli, offiziell in Kraft getreten. Der Pakt sieht weitreichende Zollsenkungen für Tausende von Waren vor und öffnet die Märkte beider Länder für Dienstleistungsunternehmen und Fachkräfte. Für indische Exporteure bedeutet das Abkommen sofortigen zollfreien Zugang zu den meisten britischen Zollpositionen.
Besonders arbeitsintensive Sektoren auf indischer Seite profitieren unmittelbar: Textilien, Leder, Schuhe, Meeresfrüchte, Edelsteine und Schmuck sowie verarbeitete Lebensmittel erhalten nun deutlich bessere Zugangsbedingungen zum britischen Markt. Bisher lagen die britischen Zölle in diesen Bereichen zwischen 4 % und 20 %. Durch deren Abschaffung können indische Anbieter auf dem britischen Markt künftig deutlich wettbewerbsfähiger agieren.
Indiens Handelsminister Piyush Goyal bezeichnete das Abkommen als Meilenstein. Es eröffne „neue Wege für Handel, Investitionen und Innovationen" und schaffe neue Chancen für indische Unternehmen, so Goyal. Indien exportierte im Zeitraum 2025/26 Waren im Wert von 13,44 Milliarden US-Dollar nach Großbritannien und importierte britische Waren im Wert von 11,68 Milliarden US-Dollar.
Zollabbau auf beiden Seiten
Die Zollreduktionen sind asymmetrisch gestaltet, um den unterschiedlichen Entwicklungsständen beider Volkswirtschaften Rechnung zu tragen. Großbritannien schafft die Zölle auf 96,8 % seiner Zollpositionen sofort ab – diese decken 97,7 % des gesamten Handelsvolumens ab. Indien hingegen hebt die Zölle auf 64,1 % seiner Zollpositionen umgehend auf und baut die Abgaben auf weitere 21 % schrittweise ab, während sensible Produkte ausgenommen bleiben.
Großbritannien profitiert seinerseits von Indiens kalibrierter Marktöffnung in strategisch wichtigen Sektoren. Für Personenkraftwagen gilt ein schrittweises Quotensystem: Jährlich dürfen 37.000 fertig montierte Fahrzeuge zu Präferenzzöllen eingeführt werden. Auch im Bereich alkoholische Getränke sind Erleichterungen vorgesehen.
Dienstleistungen und Fachkräfte im Fokus
Neben dem Warenhandel spielt der Dienstleistungssektor eine zentrale Rolle. Der bilaterale Dienstleistungshandel belief sich im Jahr 2024 auf insgesamt 35,44 Milliarden US-Dollar, wobei Indien einen Dienstleistungsüberschuss von knapp 7,9 Milliarden US-Dollar verzeichnete. Das Abkommen erweitert den Marktzugang in 137 Teilsektoren, darunter IT, Unternehmensdienstleistungen, Telekommunikation, Finanzen und Bildung.
Erleichtert wird zudem die vorübergehende Einreise für Geschäftsreisende, entsandte Mitarbeiter, Investoren, Dienstleister und freiberufliche Fachkräfte. Ein begleitendes Abkommen zur Vermeidung von Doppelbeiträgen – die sogenannte Double Contribution Convention – befreit berechtigte indische Fachkräfte und deren Arbeitgeber bei Aufenthalten von bis zu fünf Jahren von Zahlungen in das britische Sozialversicherungssystem. Davon profitieren schätzungsweise 75.000 Arbeitnehmer und 900 Arbeitgeber.
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Zur AktienanalyseÖffentliche Beschaffung als weiteres Standbein
Ein weiterer bedeutender Aspekt des Abkommens betrifft den Markt für öffentliche Aufträge. Indische Anbieter erhalten Zugang zum britischen Beschaffungsmarkt, der auf rund 90 Milliarden Britische Pfund geschätzt wird. Im Gegenzug öffnet Indien seinen eigenen Beschaffungsmarkt mit einem Volumen von rund 114 Milliarden US-Dollar für britische Unternehmen.
Das Abkommen positioniert Großbritannien damit als privilegierten Partner in einer der am schnellsten wachsenden großen Volkswirtschaften der Welt. Für deutsche und europäische Beobachter ist der Pakt ein Signal, dass bilaterale Handelsabkommen nach dem Brexit zunehmend Gestalt annehmen und neue Wettbewerbsdynamiken im globalen Handel entstehen.

