Indiens Kernenergie öffnet sich für Privatinvestoren
26 Milliarden Dollar für emissionsfreie Stromerzeugung bis 2040 geplant

Indien plant, private Unternehmen zur Investition von etwa 26 Milliarden US-Dollar in den Sektor der Kernenergie einzuladen, um den Anteil der Elektrizität aus emissionsfreien Quellen zu erhöhen. Dies markiert das erste Mal, dass Neu-Delhi private Investitionen in die Kernkraft sucht, eine Energiequelle, die derzeit weniger als 2% der gesamten Stromerzeugung Indiens ausmacht. Die Investitionen sollen dazu beitragen, das Ziel des Landes zu erreichen, bis 2030 50% seiner installierten Stromerzeugungskapazität aus nicht fossilen Brennstoffen zu gewinnen, gegenüber aktuell 42%.
Die Regierung führt Gespräche mit mindestens fünf privaten Unternehmen, darunter Reliance Industries, Tata Power, Adani Power und Vedanta Ltd, die jeweils rund 440 Milliarden Rupien (5,30 Milliarden US-Dollar) investieren sollen. Die Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Atomenergie, der staatlichen Nuclear Power Corp of India Ltd (NPCIL) und den privaten Unternehmen haben im letzten Jahr stattgefunden. Mit den Investitionen hofft die Regierung, bis 2040 eine neue Kapazität von 11.000 Megawatt (MW) an Kernenergie zu schaffen. Derzeit besitzt und betreibt NPCIL Indiens Flotte von Kernkraftwerken mit einer Kapazität von 7.500 MW und hat Investitionen für weitere 13.000 MW zugesagt.
Laut dem Finanzierungsplan werden die privaten Unternehmen in die Kernkraftwerke investieren, Land und Wasser erwerben und den Bau in Bereichen außerhalb des Reaktorkomplexes der Anlagen übernehmen. Die Rechte zum Bau und Betrieb der Stationen sowie das Brennstoffmanagement verbleiben jedoch bei NPCIL, wie es das Gesetz erlaubt. Die privaten Unternehmen sollen Einnahmen aus dem Stromverkauf der Kraftwerke erzielen, während NPCIL die Projekte gegen eine Gebühr betreiben würde.
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Zur AktienanalyseDieses hybride Modell der Entwicklung von Kernkraftprojekten wird als innovative Lösung angesehen, um die Kapazität der Kernenergie zu beschleunigen. Für die Umsetzung des Plans ist keine Änderung des Atomenergiegesetzes von 1962 erforderlich, allerdings bedarf es der endgültigen Zustimmung durch das Bundesministerium für Atomenergie. Indisches Recht verbietet privaten Unternehmen zwar den Aufbau von Kernkraftwerken, erlaubt ihnen jedoch die Lieferung von Komponenten, Ausrüstungen und den Abschluss von Bauverträgen für Arbeiten außerhalb der Reaktoren.


