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JPMorgan muss Anwaltskosten von verurteilter Betrügerin Charlie Javice weiterzahlen

Ein Richter in Delaware hat JPMorgan Chase untersagt, die Übernahme der Anwaltskosten von Charlie Javice einzustellen.

JPMorgan muss Anwaltskosten von verurteilter Betrügerin Charlie Javice weiterzahlen

Ein Richter in Delaware hat am Donnerstag entschieden, dass JPMorgan Chase die Anwaltskosten der verurteilten Betrügerin Charlie Javice weiterhin tragen muss. Richter Christian Wright vom Delaware Chancery Court erklärte, die Bank habe ihre „anspruchsvolle Beweislast" nicht erfüllt. JPMorgan konnte demnach nicht nachweisen, dass die Honorare und Ausgaben von Javice „so unmissverständlich unangemessen oder eindeutig missbräuchlich" seien, dass sie auf bösgläubiger Absicht beruhen müssten.

Die 33-jährige Javice wurde im März 2025 verurteilt und anschließend zu 85 Monaten Gefängnis verurteilt. Sie hatte JPMorgan beim Kauf ihres Bildungs-Startups Frank im Jahr 2021 um 175 Millionen US-Dollar betrogen. Gegen ihre Verurteilung und das Strafmaß hat sie Berufung eingelegt. Auch ihr ehemaliger Mitangeklagter, der frühere Chief Growth Officer von Frank, Olivier Amar, wurde verurteilt – er erhielt eine Gefängnisstrafe von 68 Monaten.

JPMorgan übernimmt seit Juni 2023 aufgrund einer gerichtlichen Anordnung die Anwaltskosten beider Verurteilten. Die Bank hatte versucht, diese Zahlungen einzustellen – sowohl für Javice als auch für Amar. Richter Wright lehnte beide Anträge ab. Laut seiner Entscheidung deckt das Urteil Kosten von 10,1 Millionen US-Dollar für Javice sowie 11,3 Millionen US-Dollar für Amar ab, jeweils für einen Zeitraum zwischen Januar und September 2025.

Astronomische Kosten: Gummibärchen und Cellulite-Butter auf JPMorgans Rechnung

In Gerichtsdokumenten hatte JPMorgan dargelegt, dass Javice und Amar bis zum vergangenen November zusammen rund 115 Millionen US-Dollar in Rechnung gestellt hätten – das entspricht zwei Dritteln der ursprünglichen Betrugssumme. Allein auf Javice entfielen dabei mehr als 73 Millionen US-Dollar. Die Bank listete dabei pikante Details auf: Darunter Hotel-Upgrades, ein Abendessen für zwei Personen im Wert von 581 US-Dollar mit einer Meeresfrüchte-Platte für 161 US-Dollar, Gummibärchen im Wert von 529 US-Dollar, ein Krümelmonster-Spielzeug sowie persönliche Gegenstände wie Cellulite-Butter.

JPMorgan argumentierte zudem, dass Javices Anwaltskosten mehr als doppelt so hoch seien wie jene der Theranos-Gründerin Elizabeth Holmes, die 2022 wegen eines weitaus größeren und komplizierteren Betrugs verurteilt wurde. Die Bank kritisierte, dass Javice keine fünf Anwaltskanzleien für ihre Strafverteidigung benötigt habe und diese den Fall als „Blankoscheck" behandelt hätten.

Gericht sieht keine Obergrenze für Verteidigungskosten

Richter Wright folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Er verwies darauf, dass es keine „hypothetische Obergrenze" für die Kosten einer Verteidigung gebe, und stützte sich dabei auf eine Studie von Thomson Reuters über den rasanten Anstieg der Anwaltshonorare, der die allgemeine Inflation übersteigt. Zudem betonte er, dass Javices Anwälte selbst entscheiden könnten, wie sie ihre Ressourcen zuteilen.

JPMorgan-Sprecher Pablo Rodriguez erklärte in einer Stellungnahme: „Wir widersprechen der Entscheidung aus Delaware über die Grenzen der Angemessenheit respektvoll und prüfen weitere Schritte." Ein Sprecher von Javice hingegen zeigte sich zufrieden: Der Richter habe „über die Schlagzeilen hinweggesehen und den Fall so entschieden, wie Gerichte es tun sollten: indem er den Vertrag gelesen und durchgesetzt hat."

Der Fall rund um das Bildungs-Startup Frank gilt als einer der aufsehenerregendsten Betrugsfälle im US-amerikanischen Fintech-Sektor der vergangenen Jahre. JPMorgan hatte Frank 2021 für 175 Millionen US-Dollar erworben, in der Annahme, das Unternehmen verfüge über Millionen von Nutzern – eine Behauptung, die sich als gefälscht herausstellte. Das Urteil aus Delaware zeigt nun, dass die rechtlichen und finanziellen Nachwirkungen des Falls für JPMorgan noch lange nicht abgeschlossen sind.

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