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Kläger fordern 350 Millionen Euro von EY

Sicherheiten wegen Wirecard-Skandal: Sorgen um Haftungsrisiken nach EY-Umstrukturierung

Kläger fordern 350 Millionen Euro von EY

Die Prüfungsgesellschaft EY sieht sich im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal einer massiven Forderung von Klägern ausgesetzt. Diese verlangen die Hinterlegung von Sicherheiten in Höhe von 350 Millionen Euro, um mögliche Schadenersatzansprüche abzusichern. Der Antrag, der von der Berliner Kanzlei Schirp im Namen von etwa 3400 früheren Wirecard-Aktionären gestellt wurde, hat für Aufsehen gesorgt. Die Kläger befürchten, dass EY durch eine jüngst erfolgte rechtliche Umstrukturierung versucht, sich den Forderungen zu entziehen. Konkret hatte EY im Frühjahr ihre Struktur verändert und Vermögenswerte auf verschiedene neue Gesellschaften verteilt. Dies nährt bei den Klägern die Sorge, dass EY im Falle einer Verurteilung nicht mehr ausreichend haftbares Vermögen besitzen könnte.

Die betroffenen Kläger fordern daher von EY die Stellung von Bürgschaften und anderen Sicherheiten, um ihre Ansprüche zu wahren. Der Prüfungsgesellschaft wurde hierfür eine Frist bis zum 31. August gesetzt. Auf Anfrage teilte EY jedoch mit, dass sie dieser Forderung nicht nachkommen werde. In diesem Fall empfiehlt die Kanzlei Schirp ihren Mandanten, rechtliche Schritte zu prüfen und möglicherweise einzuleiten. Die Erfolgsaussichten solcher Klagen sind nach Meinung von Experten zwar schwierig, aber nicht von vornherein aussichtslos.

Der Fall hat besondere Brisanz, da mehrere Tausend ehemalige Wirecard-Aktionäre EY vorwerfen, bei der Prüfung der Wirecard-Bilanzen gravierende Fehler gemacht zu haben. Diese Prüfungen wurden stets ohne Beanstandungen abgeschlossen, obwohl sich später herausstellte, dass wesentliche Teile des Wirecard-Vermögens nicht existierten. Nachdem Wirecard im Juni 2020 Insolvenz anmelden musste und die Aktie wertlos wurde, richteten sich die Schadensersatzforderungen der Aktionäre gegen den Abschlussprüfer EY. Bisher blieben diese Klagen erfolglos, doch das bevorstehende Musterverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht könnte neue Entwicklungen bringen.

EY hat unterdessen ihre Geschäftsstruktur weiter angepasst. Die Gesellschaft wurde im Februar 2024 von einer GmbH in eine Kommanditgesellschaft (KG) umgewandelt. Diese Umstrukturierung trennt das Wirtschaftsprüfungsgeschäft stärker von anderen Beratungseinheiten, die nun eigenständige Firmen bilden und nur noch eingeschränkt haften. Die Kläger befürchten, dass diese Veränderungen ihre Chancen auf Schadenersatz weiter schmälern könnten. Die Umwandlung und der Austritt von drei Beratungseinheiten aus der KG könnten dabei als Versuch gewertet werden, die Haftung von EY zu beschränken. Experten sehen in dieser Strukturänderung eine mögliche Vorbereitung auf die rechtlichen Konsequenzen der Wirecard-Affäre.

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