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Klage gegen Betreiber von kostenpflichtiger Rundfunkbeitrags-Webseite

Verbraucherschützer fordern Rückzahlungen und kritisieren mangelnde Transparenz bei Online-Dienstleistungen

Klage gegen Betreiber von kostenpflichtiger Rundfunkbeitrags-Webseite

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Unterlassungsklage gegen das Unternehmen SSS-Software Special Service eingereicht. Dieses Unternehmen betreibt die Webseite service-rundfunkbeitrag.de, auf der es für die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung beim Beitragsservice für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Gebühr von 29,99 Euro verlangt. Verbraucherschützer kritisieren, dass diese Dienstleistungen beim offiziellen Beitragsservice kostenlos sind und die Kostenpflicht auf der Webseite nicht ausreichend klar dargestellt wird. Viele Verbraucher könnten daher den Eindruck gewinnen, dass die Nutzung dieses kostenpflichtigen Angebots notwendig sei, um Änderungen beim Rundfunkbeitrag vorzunehmen.

Nach Schätzungen des vzbv sind bislang über 90.000 Menschen auf die Webseite hereingefallen, die bei der Google-Suche nach „Rundfunkbeitrag anmelden“ lange Zeit prominent angezeigt wurde. Auf der Webseite werden Formulare angeboten, mit denen beispielsweise eine Änderung der Wohnadresse oder der Bankverbindung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mitgeteilt werden kann. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht darin eine intransparente Geschäftspraxis und fordert Betroffene auf, bereits gezahltes Geld zurückzuverlangen. Für diesen Zweck stellt die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite einen Musterbrief zur Verfügung. Das Unternehmen hat angekündigt, Widerrufserklärungen für Verträge, die bis zum 27. Juni geschlossen wurden, zu akzeptieren.

Die Problematik des Rundfunkbeitrags ist nicht neu. Seit der Reform im Jahr 2013, die die frühere Rundfunkgebühr ersetzte, wird der Beitrag von jedem Haushalt und jeder Betriebsstätte unabhängig von vorhandenen Empfangsgeräten erhoben. Diese Abgabe finanziert die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio. Im Jahr 2023 wurden so insgesamt 9,02 Milliarden Euro eingenommen, wovon 8,85 Milliarden Euro direkt an die Sender gingen. Die Verfassungsmäßigkeit dieser Abgabe wurde 2018 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Da die intransparente Darstellung der Kosten auf der Webseite nicht unterbunden wurde, erhob der vzbv die Klage beim Oberlandesgericht Koblenz. Zudem prüfen die Verbraucherschützer eine mögliche Sammelklage, sollten die angekündigten Rückzahlungen nicht erfolgen. Die Webseite service-rundfunkbeitrag.de ist nach wie vor aktiv. Zwar findet sich im Kleingedruckten ein Hinweis, dass die gleichen Dienstleistungen auch kostenlos beim offiziellen Beitragsservice erledigt werden könnten, doch die Verbraucherschützer halten diese Information für nicht ausreichend, um Verbraucher vor irreführenden Kosten zu schützen.

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