Klage gegen Immobilienfonds Uni Immo Wohnen ZBI
Verbraucherzentrale kritisiert irreführende Risikobewertung und mögliche Folgen für Anleger

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat beim Landgericht Nürnberg/Fürth Klage gegen den offenen Immobilienfonds Uni Immo Wohnen ZBI eingereicht. Der Vorwurf lautet, dass der Fonds einen zu niedrigen Risikoindikator angegeben hat, wodurch Anleger in die Irre geführt wurden. Der Risikoindikator dient dazu, die Wertschwankungen von Finanzprodukten und die Wahrscheinlichkeit von Verlusten darzustellen. Der Uni Immo Wohnen ZBI war lange Zeit mit dem Indikator zwei bewertet worden, was ihn als praktisch risikolos erscheinen ließ. In einer aktuellen Bewertung wurde der Indikator auf drei, also „mäßig risikoreich“, angehoben.
Niels Nauhauser, der die Nachforschungen bei der Verbraucherzentrale leitet, ist der Auffassung, dass diese Einschätzung weiterhin zu optimistisch ist. Seiner Meinung nach hätte der Fonds, ähnlich wie geschlossene Immobilienfonds, mit einem Risikoindikator von sechs bewertet werden müssen. Diese kritische Bewertung kommt nicht von ungefähr, denn die Wohnhäuser im Bestand des Fonds wurden kürzlich um 860 Millionen Euro abgewertet, was den Gesamtwert auf 4,3 Milliarden Euro drückte. Diese Abwertung führte dazu, dass die Anteile des Fonds am Zweitmarkt fast ein Fünftel ihres Wertes verloren.
Die Klage der Verbraucherzentrale zielt darauf ab, die als irreführend empfundene Risikobewertung gerichtlich überprüfen zu lassen. Sollte die Klage Erfolg haben, sieht Nauhauser gute Chancen auf Schadenersatz für Anleger, insbesondere für jene, die sich aufgrund des niedrigeren Risikoindikators für den Fonds entschieden haben. Die Vorschriften für offene Immobilienfonds verlangen regelmäßige Informationen über den Wert der Immobilien, in die investiert wird, was in diesem Fall möglicherweise nicht ausreichend beachtet wurde.
Christian Palme von der Kanzlei Tilp Rechtsanwälte äußert sich ebenfalls kritisch und hebt hervor, dass eklatante Fehler in den Kundeninformationen vorliegen. Laut seiner Analyse wurde eine Benchmark verwendet, die die Wertentwicklung von Gewerbeimmobilien abbildet, was für einen Fonds, der überwiegend in Wohnimmobilien investiert, ungeeignet ist.
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Zur AktienanalyseDie Reaktion von Union Investment auf die Klage fällt gelassen aus. Ein Unternehmenssprecher betont, dass die Dokumente des Fonds inhaltlich korrekt und rechtlich einwandfrei seien. Die Klage der Verbraucherzentrale betrifft zudem nicht nur das Fondsmanagement, sondern wirft auch grundsätzliche Fragen zur Risikoeinstufung offener Immobilienfonds in Basisinformationsblättern auf. Diese rechtlichen Auseinandersetzungen sind nicht neu, da bereits andere Kanzleien Klage eingereicht haben, und Experten rechnen mit weitreichenden Folgen für die gesamte Fondsbranche, sollte die Klage erfolgreich sein.


