Lidl muss Preisangaben in Werbung anpassen
Einigung mit Verbraucherzentrale klärt Verwirrung um App-Rabatte und Grundpreise

Die Supermarktkette Lidl hat sich im Zuge einer Einigung mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verpflichtet, künftig in ihrer Werbung eindeutige Preisangaben zu machen. Künftig müssen in allen gedruckten Werbeprospekten sowohl der Gesamtpreis als auch der gesetzlich vorgeschriebene Grundpreis für alle Kundinnen und Kunden klar erkennbar ausgewiesen werden. Damit reagiert das Unternehmen auf Kritik an bisherigen Werbemaßnahmen, bei denen ausschließlich der vergünstigte Preis für Nutzer der Lidl-Plus-App hervorgehoben worden war.
Auslöser der Auseinandersetzung war die Bewerbung eines Produkts namens „Metzgerfrisch Premium Lammlachse in Gewürzmarinade“. Dieses wurde mit einem Preis von 5,50 Euro beworben, der jedoch nur für App-Nutzer galt. Zusätzlich war lediglich ein kleiner, durchgestrichener Preis von 7 Euro abgedruckt. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ohne App war somit unklar, welcher Preis tatsächlich zu zahlen ist. Zudem war der vorgeschriebene Grundpreis nur in Verbindung mit dem App-Preis genannt worden.
Ein Kunde hatte sich daraufhin bei der Verbraucherzentrale beschwert. Diese mahnte das Unternehmen wegen unklarer Preisangaben ab, erhielt jedoch keine Unterlassungserklärung von Lidl. Infolgedessen reichte die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht Heilbronn ein. Noch vor der mündlichen Verhandlung kam es zu einer außergerichtlichen Einigung. Ähnliche rechtliche Auseinandersetzungen betreffen derzeit auch andere Handelsketten wie Penny und Rewe.
Die Verbraucherzentrale betonte, dass Preisangaben eindeutig und für alle Kundengruppen verständlich sein müssen. Die Leiterin der Stabsstelle Recht, Gabriele Bernhardt, erklärte, dass Verbraucher auf einen Blick erkennen können müssen, was ein Produkt kostet – unabhängig davon, ob sie eine App nutzen oder nicht. Der durchgestrichene Preis führe lediglich zu Verwirrung und erschwere die Vergleichbarkeit.
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Zur AktienanalyseEine Sprecherin von Lidl bestätigte die außergerichtliche Einigung, äußerte sich jedoch nicht weiter zum Verfahren. Der Fall wirft auch ein Schlaglicht auf das Geschäftsmodell vieler Supermarkt-Apps. Diese bieten registrierten Nutzern exklusive Rabatte oder Zusatzangebote. Im Gegenzug erhalten die Händler wertvolle Daten über das Einkaufsverhalten, die sie für gezielte Werbung und personalisierte Angebote innerhalb der App verwenden können.


