Maskenpflicht in Praxen fällt zu Ostern
Einrichtungen können per Hausrecht Maskenpflicht aufrechterhalten, während FDP eine Enquete-Kommission fordert

Die bundesweite Maskenpflicht in Arztpraxen und Kliniken fällt zu Ostern. Die Einrichtungen können jedoch weiterhin von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Tragen von Masken verpflichtend vorschreiben. Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, begrüßt das Ende der Maskenpflicht und betont, dass es gut sei, dass das Prinzip der Eigenverantwortung wieder gelte. Es gebe seit vielen Monaten keine bedrohliche Situation mehr und daher sei es folgerichtig, dass auch die Maskenpflicht für Patienten in Praxen ende. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt ebenfalls das Ende der Maskenpflicht und betont, dass Kliniken auch unabhängig von Corona zum Schutz ihrer Patienten Hygienemaßnahmen festlegen.
Die FDP-Fraktion fordert eine Enquete-Kommission im Bundestag zur politischen Aufarbeitung der Corona-Krise. Es müsse beraten werden, ob alle Maßnahmen wirklich sinnvoll und verhältnismäßig gewesen seien, sagt der FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann. Kritisch äußert er sich rückblickend zu Schulschließungen, Ausgangssperren und Besuchsverboten in Alten- und Pflegeheimen. Freiheitseinschränkungen seien vom Staat zu begründen.
Das Ende der Maskenpflicht wird von vielen Menschen begrüßt, da es ein Schritt in Richtung Normalität ist. Dennoch gibt es auch kritische Stimmen, die das Ende aller Corona-Maßnahmen in Deutschland kritisieren und sich eine Aufarbeitung der vergangenen drei Jahre wünschen. Krankenhäuser werden individuell entscheiden, welche Maßnahmen sie ergreifen, um ihre Patienten zu schützen. Die Verpflichtung zum Tragen von Masken könnte in einigen Einrichtungen weiterhin bestehen bleiben. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Infektionszahlen in Deutschland in den kommenden Wochen und Monaten entwickeln werden und ob weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie erforderlich sein werden.
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