ANZEIGEDie kleine Aktie ist aktuell gnadenlos unterbewertet. So profitieren deutsche Anleger…

Mehrwegpflicht für Essen und Getränke ab 1. Januar

Gesetzesänderung soll Verpackungsmüll reduzieren

Mehrwegpflicht für Essen und Getränke ab 1. Januar

Dank einer Gesetzesänderung werden deutsche Verbraucher ab 2023 die Wahl haben, ob sie Getränke und Essen in Einweg- oder Mehrwegbehältern erhalten, wenn sie selbiges aus Restaurants, Cafés oder Bars mitnehmen oder sich von dort liefern lassen. Das Ziel ist es, den Verpackungsmüll zu reduzieren.

Nur Verpackungen aus Kunststoff sind betroffen. Restaurants nicht verpflichtet, eine Alternative zu Pizzakartons oder Aluminiumschalen anzubieten. Außerdem sind Kleinstbetriebe wie Imbissbuden, die nicht mehr als fünf Personen beschäftigen und deren Verkaufsfläche nicht größer als 80 Quadratmeter ist, von der Vorschrift ausgenommen. Die Verpackungsvorschrift schreibt jedoch vor, dass sie alle Behälter, die Kunden mitbringen, selbst befüllen müssen.

Restaurants, Cafés, Bistros, aber auch Kantinen, Tankstellen, Supermärkte oder Cateringservices, die mit Lebensmitteln oder Getränken gefüllte Take-away-Verpackungen an Kunden abgeben, müssen sich an die neue Vorschrift halten.

Während bei einigen Systemen ein Pfand verlangt wird, erfolgt die Anmeldung bei anderen über eine App. McDonald's zum Beispiel hat erklärt, dass sein eigenes Mehrwegsystem gegen eine Pfandgebühr von zwei Euro pro Stück erhältlich sein wird. Im Gegensatz dazu arbeitet Burger King mit einem Anbieter von Mehrwegsystemen zusammen, so dass die Verbraucher/innen ihre Mehrwegbecher auch an jeder dieser Ausgabestellen zurückgeben können. Im Laufe seiner Nutzungsdauer soll jeder Mehrwegbecher bis zu 1.000 Einwegbecher ersetzen können, behauptet das Unternehmen.

UmweltschutzKlimaschutzDeutschlandHandel & KonsumMcDonaldsBurger King

Disclaimer