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Milliardenstrafe für Bayer nach US-Gerichtsurteil

Konzern zweifelt Urteil an und verweist auf internationale Studien zur Sicherheit von Glyphosat

Milliardenstrafe für Bayer nach US-Gerichtsurteil

Im Streit um das Unkrautvernichtungsmittel Roundup hat Bayer einen weiteren juristischen Rückschlag in den USA erlitten. Eine Jury im Bundesstaat Georgia entschied, dass der deutsche Konzern einem Kläger eine Summe von etwa 2,1 Milliarden US-Dollar (rund 1,9 Milliarden Euro) zahlen muss. Diese Schadensersatzforderung gehört zu den höchsten Summen, die jemals in Prozessen um das glyphosathaltige Produkt festgelegt wurden. Der Kläger begründete seine Klage mit einer Krebserkrankung, die seiner Darstellung zufolge durch das Herbizid Roundup verursacht worden sei.

Bayer reagierte unmittelbar auf das Urteil und kündigte an, in Berufung zu gehen. Das Unternehmen bezeichnete die Entscheidung als ungerecht und verwies darauf, dass die Höhe des Schadensersatzes aus seiner Sicht überzogen und verfassungswidrig sei. Bayer betonte zudem, dass die Mehrzahl der wissenschaftlichen Studien die Sicherheit von Glyphosat bestätige. Die Aufsichtsbehörden weltweit würden diese Einschätzung teilen und das Herbizid generell nicht als krebserregend einstufen.

Bislang hat Bayer im Zusammenhang mit Roundup-Klagen bereits etwa zehn Milliarden US-Dollar (rund 9,2 Milliarden Euro) für juristische Verfahren aufwenden müssen. Zusätzlich stehen noch über 60.000 Klagen aus, für die der Konzern Rückstellungen in Höhe von 5,9 Milliarden US-Dollar (rund 5,4 Milliarden Euro) gebildet hat. Der Rechtsstreit um das Mittel dauert seit mehreren Jahren an und stellt eine erhebliche finanzielle Belastung für Bayer dar.

Ausgangspunkt für diese rechtlichen Auseinadersetzungen war die Übernahme des Glyphosat-Entwicklers Monsanto durch Bayer. Seit diesem Zukauf sieht sich der deutsche Konzern in den USA mit einer Flut von Klagen konfrontiert, die vor allem auf mögliche gesundheitsschädliche Auswirkungen von Roundup zurückzuführen sind. Zwar hält Bayer weiterhin entschieden daran fest, dass Glyphosat bei ordnungsgemäßer Anwendung unbedenklich sei, dennoch erschüttern die immer wieder auftretenden hohen Schadensersatzurteile das Vertrauen der Investoren.

Im Kern der juristischen Auseinandersetzungen steht dabei stets die Frage, ob Glyphosat Krebs verursachen kann. Während zahlreiche internationale Behörden die Substanz bislang als nicht krebserregend eingestuft haben, klassifizierte die Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation WHO das Mittel bereits im Jahr 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“. Diese widersprüchlichen Einschätzungen bilden die Grundlage für zahlreiche Prozesse, in denen Betroffene Entschädigungen von Bayer einfordern. Bayer setzt nun auf die Berufungsinstanz, um das Urteil zu kippen oder zumindest zu reduzieren.

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