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Millionenstrafe gegen Tesla nach tödlichem Unfall

Autopilot versagt, Fahrer abgelenkt – Gericht spricht 243 Millionen Dollar zu

Millionenstrafe gegen Tesla nach tödlichem Unfall

Ein US-Gericht hat den Elektroautohersteller Tesla zu einer Zahlung von insgesamt 243 Millionen Dollar verurteilt. Hintergrund ist ein tödlicher Unfall im Jahr 2019, bei dem ein Tesla Model S mit aktiviertem Autopilot in ein stehendes Fahrzeug raste. Zwei Personen, die neben dem Fahrzeug standen, wurden dabei getroffen – eine von ihnen kam ums Leben, die andere erlitt schwere Verletzungen. Die Geschworenen im Bundesstaat Florida sahen den Konzern in der Verantwortung und ordneten sowohl eine Schadenersatzzahlung als auch eine Strafzahlung an.

In ihrem Urteil legten die Geschworenen fest, dass Tesla zu 33 Prozent für den Unfall haftbar sei. Der Familie der getöteten Frau und dem verletzten Begleiter wurden insgesamt 129 Millionen Dollar zugesprochen, von denen Tesla rund ein Drittel übernehmen muss. Darüber hinaus wurde eine Strafzahlung in Höhe von 200 Millionen Dollar verhängt, die allein dem Unternehmen auferlegt wurde. Der Fahrer des Wagens wurde von den Geschworenen zwar für 67 Prozent der Schuld verantwortlich gemacht, bleibt jedoch strafrechtlich außen vor und muss selbst keine Zahlungen leisten.

Der Unfall ereignete sich, als der Tesla-Fahrer während der Fahrt nach seinem heruntergefallenen Mobiltelefon griff. In diesem Moment überfuhr das Fahrzeug ein Stoppschild und eine Ampel, ohne dass eine Warnung oder ein Eingriff durch das Autopilot-System erfolgte. Schließlich kam es zur Kollision mit dem stehenden Auto. Der Klägeranwalt kritisierte, dass Tesla bewusst darauf verzichtet habe, die Nutzung des Systems auf geeignete Straßen wie Schnellstraßen zu beschränken, obwohl es dafür entwickelt worden sei.

Die Familie der Opfer hatte ursprünglich 345 Millionen Dollar gefordert. Nach Angaben ihrer Anwälte handelt es sich bei dem Prozess um den ersten dieser Art, bei dem es um den Tod einer unbeteiligten Person durch den Autopiloten ging. In früheren Verfahren hatte sich Tesla entweder mit den Klägern geeinigt oder war freigesprochen worden.

Tesla kündigte nach der Urteilsverkündung an, Berufung einlegen zu wollen. Das Unternehmen verwies auf angebliche Verfahrensfehler und Unregelmäßigkeiten im Prozessablauf. Der Konzern betonte erneut, dass es sich beim Autopilot lediglich um ein Assistenzsystem handle, das keine vollständige Autonomie ermögliche. Fahrer seien verpflichtet, jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug übernehmen zu können. Kritiker werfen dem Unternehmen allerdings vor, es habe über lange Zeit zu wenig dafür getan, diese Aufsichtspflicht auch technisch durchzusetzen.

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