Ministerium plant elektronische Arbeitszeiterfassung
Neues Gesetz soll Arbeitnehmerrechte stärken und Überstunden besser dokumentieren

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die elektronische Arbeitszeiterfassung in Unternehmen zur Pflicht machen soll. Die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit soll demnach elektronisch erfolgen und in der Regel noch am selben Tag dokumentiert werden. Verantwortlich dafür ist der Arbeitgeber, aber auch andere Personen können die Zeiten notieren, wie beispielsweise Vorgesetzte oder die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst. Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten auf Verlangen über die aufgezeichnete Arbeitszeit informieren.
Der Gesetzentwurf sieht allerdings auch Ausnahmen vor. So müssen Kleinbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern nicht elektronisch aufzeichnen. Auch größere Unternehmen können sich darauf verständigen, eine händische Aufzeichnung in Papierform zuzulassen oder die Zeiterfassung ganz entfallen zu lassen, wenn die Arbeitszeit nicht im Voraus festgelegt wird oder von den Arbeitnehmern selbst.
Die Gesetzespläne des Arbeitsministeriums sind eine Reaktion auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die eine Erfassung der Arbeitszeiten verlangt hatten. Bislang mussten nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit. Arbeitsminister Hubertus Heil hatte nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts angekündigt, eine Gesetzesreform vorzulegen, die praxistaugliche Lösungen bieten soll.
Arbeitsmarktexperten gehen davon aus, dass im Jahr 2021 gut die Hälfte aller Überstunden nicht vergütet wurde. Die Arbeitgeberverbände kritisierten das Urteil des Bundesarbeitsgerichts als "überstürzt und nicht durchdacht" und warnten vor zu viel Bürokratie. Der Gesetzentwurf befindet sich noch in einem frühen Stadium und muss nun zur Ressortabstimmung weitergeleitet werden.
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Zur AktienanalyseDie geplante elektronische Arbeitszeiterfassung soll zu einer besseren Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten führen. Insbesondere soll dadurch verhindert werden, dass Arbeitgeber unentgeltlich geleistete Überstunden nicht mehr dokumentieren und damit auch nicht auszahlen können. Allerdings wird auch befürchtet, dass die Bürokratiebelastung für Unternehmen durch die elektronische Erfassung steigen könnte.


