Neue Rabatte für Wärmepumpenbesitzer verfügbar
Ältere Geräte profitieren von Tarifwechsel und Steuerungsgeräten zur Kostenreduktion

Wärmepumpenbesitzer können künftig von neuen Rabatten profitieren, wenn sie ihre Geräte mit vergünstigtem Strom betreiben. Diese Möglichkeit steht automatisch für neu installierte Wärmepumpen zur Verfügung, während Besitzer älterer Geräte einen Tarifwechsel in Betracht ziehen sollten, um von den neuen Vergünstigungen zu profitieren. Eine entscheidende Voraussetzung für den Abschluss eines solchen speziellen Wärmestromtarifs ist, dass die Wärmepumpe steuerbar ist. Ältere Geräte benötigen hierfür zusätzlich ein intelligentes Messsystem und ein Steuerungsgerät. Der Netzbetreiber darf in diesem Fall zu festgelegten Zeiten die Stromversorgung der Wärmepumpe reduzieren, was den Verbrauchern im Gegenzug geringere Netzentgelte und Abgaben ermöglicht.
Bislang existierten keine einheitlich geregelten Preisnachlässe für steuerbare Wärmepumpen. Diese Situation hat sich jedoch geändert, da nun eine einheitliche Berechnung mit zwei unterschiedlichen Rabatten von der Bundesnetzagentur eingeführt wurde. Diese Rabatte ergänzen die bisherigen Regelungen. Automatisch gilt das neue Rabattsystem nur für Wärmepumpen, die ab 2024 installiert wurden, während Bestandsgeräte erst ab 2029 davon profitieren werden. Verbraucher mit älteren Geräten können jedoch bereits jetzt freiwillig wechseln und sollten individuell prüfen, ob sich dies für sie lohnt.
Bei der Installation neuer Wärmepumpen mit einer Leistung von mehr als 4,2 Kilowatt schreibt die Bundesnetzagentur vor, dass diese steuerbar sein müssen. Dies erlaubt es dem Netzbetreiber, bei drohender Überlastung die Leistung der Geräte zu drosseln. Im Gegenzug zahlen die Kunden weniger Netzentgelte. Verbraucher können wählen, ob die Wärmepumpe einen eigenen Zähler erhält oder ob der Strombezug zusammen mit dem Haushaltsstrom gemessen wird. Auch bei gemeinsamer Messung besteht ein Anspruch auf reduzierte Netzentgelte.
Für Haushalte stehen zwei Arten von Rabatten zur Auswahl: ein Pauschalbetrag (Modul 1) oder der Wegfall des Grundpreises bei den Netzkosten, kombiniert mit einem Nachlass auf den Arbeitspreis (Modul 2). Diese Wahlmöglichkeit besteht jedoch nur für Haushalte mit eigenem Zähler für die Wärmepumpe. Bei gemeinsamer Messung gilt der pauschale Rabatt automatisch. Die Höhe der Rabatte variiert je nach Netzgebiet.
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Zur AktienanalyseVerbraucherschützer empfehlen Wärmepumpenbesitzern, ihre bisherigen Vereinbarungen zu prüfen und zu entscheiden, welcher Rabatt für sie am vorteilhaftesten ist. Auch Hausbesitzer, deren Wärmepumpe mehr als 4,2 Kilowatt Leistung hat und bislang nicht regelbar ist, sollten überlegen, ein Steuerungsgerät zu installieren, um die neuen Rabatte zu nutzen. Dabei sollte jedoch bedacht werden, dass die Steuerbarkeit der Wärmepumpe nach der Umstellung dauerhaft bestehen bleiben muss.


