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Neues Kartellrecht: Stärkung oder Überregulierung?

Wirtschaftliche Vorteile sollen abgeschöpft werden, um Verbraucher zu schützen

Neues Kartellrecht: Stärkung oder Überregulierung?

Die Bundesregierung plant eine deutliche Stärkung des Kartellamts. Mit der "11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen" soll das Kartellamt neue Eingriffs- und Kontrollrechte erhalten, um in Zukunft bereits bei einer "erheblichen und fortlaufenden Störung des Wettbewerbs" eingreifen zu können. Das bedeutet, dass wettbewerbsschädigendes Verhalten von Unternehmen nicht mehr nachgewiesen werden muss. Das Kartellamt kann dann entsprechende Maßnahmen anordnen, die bis zur Entflechtung von Unternehmen reichen können. Zudem soll es einfacher werden, wirtschaftliche Vorteile von Unternehmen abzuschöpfen, um Störungen des Wettbewerbs zu beseitigen.

Während Wirtschaftsminister Robert Habeck betont, dass das neue Kartellrecht den Schutz der Verbraucher und die Stärkung des Wettbewerbs zum Ziel hat, sehen einige Experten und Vertreter der Wirtschaft darin eine übermäßige Ausweitung der Macht des Kartellamts. Anwältin Petra Linsmeier beispielsweise kritisiert, dass das Amt nun tätig werden könne, ohne dass es einen Verstoß gegen das Kartellrecht feststelle. Auch die Union sieht das Gesetz kritisch und befürchtet Rechtsunsicherheit für Unternehmen.

Die SPD-Fraktion hingegen verteidigt das Gesetz als Schutz vor extremen Preissteigerungen, wie sie beispielsweise bei Kraftstoffen zu beobachten sind. Grünen-Chef Omid Nouripour begrüßt das neue Kartellrecht als zielgenauer und schlagkräftiger. Die Meinungen über das neue Kartellrecht gehen somit weit auseinander, doch bleibt abzuwarten, ob die Verbraucher tatsächlich von niedrigeren Preisen profitieren werden oder ob die Auswirkungen eher negativ ausfallen werden.

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