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Oberlandesgericht Wien stoppt Sanierungsplan der Signa Prime

Entscheidung könnte erhebliche finanzielle Folgen für die Gläubiger haben

Oberlandesgericht Wien stoppt Sanierungsplan der Signa Prime

Das Oberlandesgericht Wien hat den Sanierungsplan der Signa Prime Selection AG überraschend außer Kraft gesetzt. Der österreichische Staat hatte gegen den Plan geklagt und nun vor Gericht gewonnen. Damit ist die von der Gläubigerversammlung beschlossene Treuhandlösung vorerst hinfällig, wie der Sanierungsverwalter Norbert Abel am Montag bestätigte. Diese Entscheidung könnte erhebliche finanzielle Folgen für die Gläubiger haben.

Im März hatte die Mehrheit der Gläubiger beschlossen, den Verkauf der Immobilien der Gesellschaft Prime in die Hände eines Treuhänders zu legen. Norbert Abel war als Treuhänder bestimmt worden. Die Prime bündelt die Top-Immobilien der zusammengebrochenen Signa-Gruppe des Immobilieninvestors René Benko. Norbert Peschorn, Leiter der österreichischen Finanzprokuratur, lehnte jedoch die Treuhandlösung ab und klagte dagegen. Die Finanzprokuratur berät den österreichischen Staat in Rechtsfragen.

Die Treuhandlösung war gewählt worden, um Zeit für den Verkauf der Immobilien der Gesellschaft zu gewinnen. Der Sanierungsverwalter hoffte, auf diese Weise einen höheren Verkaufserlös zu erzielen. Zu den Immobilien in der Signa Prime gehören unter anderem die Kaufhäuser Alsterhaus in Hamburg und Oberpollinger in München, das Luxushotel Park Hyatt sowie die Luxus-Einkaufsmeile „Goldenes Quartier“ in Wien.

Sanierungsverwalter Abel betonte zuletzt, dass der Treuhandplan die Grundlage sei, um innerhalb der nächsten zwei bis fünf Jahre eine geordnete Verwertung der Assets der Signa Prime Selection AG sicherzustellen. Er erklärte, dass durch die Treuhandschaft das optimale Ergebnis für die Gläubiger erreicht werden könne. Beobachter hatten eine Ablehnung des Einspruchs erwartet, da sich im Laufe des Verfahrens herausgestellt hatte, dass Signa nicht wie vermutet Schulden beim Staat, sondern im Gegenteil über ein Guthaben dort verfügen soll. Dieses Guthaben soll aus der Gegenrechnung von steuerlichen Verlusten mit Gewinnen während der Coronapandemie entstanden sein.

Finanzprokuratur-Chef Peschorn argumentierte hingegen, dass die für einen längerfristig angelegten Verkauf notwendige Liquidität nicht vorhanden sei. Auch im Rahmen der Treuhandlösung müssten daher die Immobilien unter Zeitdruck verkauft werden, ein höherer Erlös als in einem Konkursverfahren sei nicht garantiert. Bis zur Rechtskraft der Entscheidung des Oberlandesgerichts wird das Verfahren weiterhin als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung geführt. Gegen die Entscheidung ist Revision vor dem Obersten Gerichtshof zugelassen.

Gläubigervertreter reagierten mit Unverständnis auf die Ablehnung der Treuhandlösung. Es sei letztlich die wirtschaftlich vernünftigste Lösung, erklärte Gerhard Weinhofer, Geschäftsführer des Gläubigerschutzverbands Creditreform. Im Vorfeld waren den Gläubigern im Fall der Treuhandlösung höhere Geldflüsse in Aussicht gestellt worden. Sie könnten eine Quote von bis zu 32 Prozent auf ihre Forderungen erhalten, wenn die Immobilienverkäufe bis Ende 2025 abgeschlossen würden. Im Konkursverfahren sei dagegen nur mit einer Quote von neun Prozent zu rechnen, basierend auf einem Verkauf der Immobilien bis Ende 2024.

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