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Rekordkosten für Lohnfortzahlungen in Deutschland

Hohe Krankmeldungen und Lohnerhöhungen treiben die Ausgaben der Arbeitgeber weiter in die Höhe

Rekordkosten für Lohnfortzahlungen in Deutschland

Die Lohnfortzahlung für erkrankte Beschäftigte in Deutschland hat im Jahr 2023 eine neue Höchstmarke erreicht. Laut einer Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), die sich auf Daten des Bundesarbeitsministeriums und der Betriebskrankenkassen stützt, beliefen sich die Kosten auf insgesamt 76,7 Milliarden Euro. Das bedeutet eine Verdopplung der Ausgaben innerhalb der letzten 14 Jahre. Diese Entwicklung ist unter anderem auf den hohen Beschäftigungsstand, deutliche Lohnerhöhungen und den weiterhin hohen Krankenstand zurückzuführen. Eine Umkehr dieses Trends wird auch für das Jahr 2024 nicht erwartet.

Arbeitgeber sind in Deutschland dazu verpflichtet, das Gehalt erkrankter Beschäftigter für bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen, vorausgesetzt, ein ärztliches Attest wird innerhalb von drei Tagen vorgelegt. In Fällen von Atemwegserkrankungen kann diese Bescheinigung auch nach einem telefonischen Gespräch mit dem Arzt ausgestellt werden. Sollte die Erkrankung länger als sechs Wochen andauern, springt die Krankenkasse ein und zahlt ein Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Bruttolohns. Diese Regelungen sorgen dafür, dass die Belastungen für die Arbeitgeber im Krankheitsfall erheblich sind.

Die Zahl der Krankentage hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK) verzeichnete im Jahr 2022 durchschnittlich 22,6 Kalendertage pro Jahr, an denen Beschäftigte krankgeschrieben waren. Im Jahr 2010 lag dieser Wert noch bei 13,2 Tagen. Dieser Anstieg der Krankmeldungen trägt ebenfalls zum Kostenanstieg bei. Studienautor Jochen Pimpertz betont, dass der höhere Krankenstand nicht ausschließlich durch den gestiegenen Beschäftigungsstand und die Lohnerhöhungen zu erklären sei. Er spricht sich deshalb für eine Einschränkung der Möglichkeiten aus, sich telefonisch krankschreiben zu lassen.

Die telefonische Krankschreibung war während der Corona-Pandemie eingeführt und im Dezember 2023 dauerhaft etabliert worden. Sie ermöglicht es Patientinnen und Patienten, sich für bis zu fünf Tage krankschreiben zu lassen, ohne einen Arzt aufsuchen zu müssen, sofern sie in der Praxis bekannt sind und keine schweren Symptome aufweisen. Finanzminister Christian Lindner plädiert jedoch für eine Abschaffung dieser Regelung. Seiner Meinung nach besteht ein Zusammenhang zwischen dem gestiegenen Krankenstand und der Einführung der telefonischen Krankschreibung, auch wenn er niemandem Missbrauch vorwirft.

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