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Rentenreform: Altersteilzeit im Blockmodell vor dem Aus?

Die Rentenkommission empfiehlt die Abschaffung des Blockmodells – mit weitreichenden Folgen für Arbeitnehmer und Unternehmen.

Rentenreform: Altersteilzeit im Blockmodell vor dem Aus?

Die Rentenkommission hat 33 Empfehlungen vorgelegt – und ausgerechnet die 13. hat es in sich. Sie sieht vor, das Mindestalter für die Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre anzuheben und künftig an die Rentenaltersgrenze zu koppeln. Noch gravierender: Das sogenannte Blockmodell soll vollständig abgeschafft werden. Ziel ist es, Anreize für Frühverrentungen zu reduzieren und ältere Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben zu halten.

In der öffentlichen Diskussion spielt dieser Punkt bislang kaum eine Rolle. Die Debatte dreht sich vor allem um die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Frührente – im Volksmund bekannt als „Rente mit 63" – sowie um die neue Kapitalrente. Dabei hätte eine deutliche Einschränkung der Altersteilzeit für Hunderttausende Beschäftigte spürbare Konsequenzen.

Was ist das Blockmodell – und warum ist es so beliebt?

Die Altersteilzeit ermöglicht Arbeitnehmern ab 55 Jahren, ihre Arbeitszeit zu halbieren und so gleitend in den Ruhestand zu wechseln. Grundsätzlich gibt es zwei Varianten: das Gleichverteilungsmodell, bei dem die Arbeitszeit kontinuierlich sinkt, und das Blockmodell. In der Praxis dominiert klar das Blockmodell. Dabei arbeiten Beschäftigte zunächst weiter in Vollzeit (aktive Phase), bevor sie in eine vollständig arbeitsfreie Phase wechseln (passive Phase). In beiden Phasen bleiben sie formal angestellt und erhalten weiterhin Gehalt – wenn auch reduziert.

Das Blockmodell kann sich über maximal drei Jahre erstrecken. Ist es in einem Tarifvertrag verankert, sind sogar bis zu sechs Jahre möglich – aufgeteilt in je drei Jahre aktive und passive Phase. Eingeführt wurde die Altersteilzeit Mitte der 1990er-Jahre, als die Arbeitslosigkeit hoch war. Die Bundesagentur für Arbeit förderte das Modell damals, indem sie Arbeitgebern Aufstockungsbeträge und zusätzliche Rentenbeiträge für bis zu sechs Jahre erstattete. Als diese Förderung Ende 2009 auslief, sank die Nutzung spürbar – stieg zuletzt aber wieder auf über eine Viertelmillion Beschäftigte an.

Finanziell ist das Modell für Arbeitnehmer attraktiv: Der Arbeitgeber muss auf das reduzierte Gehalt einen steuerfreien Aufschlag von mindestens 20 Prozent zahlen. Zusätzlich leistet er erhöhte Rentenbeiträge, sodass die erworbenen Rentenansprüche in der Regel nur um rund zehn Prozent sinken. Schließt sich an die Altersteilzeit eine Frührente an, können allerdings weitere Rentenabschläge entstehen.

Gewerkschaften und Arbeitgeber sind sich einig

Erste Kritik an den Reformplänen kommt aus ungewöhnlicher Richtung – und von ungewöhnlich einigen Lagern. Barbara Resch, Bezirksleiterin der IG Metall in Baden-Württemberg, bezeichnet die Altersteilzeit im Blockmodell als „das sozialste Werkzeug, das wir im industriellen Umbau haben". Wer dieses Instrument abschaffe, „riskiert deutlich härtere Einschnitte", so Resch.

Bemerkenswert: Auch die Arbeitgeber-Bundesvereinigung BDA lehnt die Abschaffung des Blockmodells ab. Ohne dieses Instrument müssten Unternehmen beim Personalabbau auf andere Mittel zurückgreifen – etwa betriebsbedingte Kündigungen. Kündigung statt Altersteilzeit: Diese Perspektive verdeutlicht, welche praktische Bedeutung das Modell für den sozialverträglichen Stellenabbau in der Industrie hat.

Hanne Borst, Leiterin des Geschäftsbereichs Retirement bei der Beratungsgesellschaft WTW in Deutschland, bestätigt diesen Befund: „Zur Wahrheit gehört, dass die Altersteilzeit im Blockmodell bisher häufig auch für einen sozialverträglichen Jobabbau genutzt wurde." Das Modell ist in zahlreichen Tarifverträgen verankert, etwa in der Metall- und Elektroindustrie, der chemischen Industrie sowie bei Banken und privaten Versicherern.

Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz

Für Beschäftigte, die bereits einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen haben, besteht laut WTW kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Michael Karst, Rechtsexperte und Senior Managing Director bei WTW, erklärt: „Was aber sehr wohl geht, ist zu verhindern, dass weitere Verträge geschlossen werden." Auch bestehende Tarifverträge, die Altersteilzeit vorsehen, dürften bis zum Ende ihrer Laufzeit Bestandsschutz genießen – diese Laufzeiten seien jedoch mit zwei bis drei Jahren vergleichsweise kurz. Unter dem Strich könnte das Instrument nach einer Abschaffung „in maximal zehn Jahren komplett verschwinden", so Karst.

Zeitwertkonten als mögliche Alternative

WTW sieht in sogenannten Zeitwertkonten – auch Lebensarbeitszeitkonten genannt – eine mögliche Alternative zum Blockmodell. Mit diesem Instrument lassen sich laut Karst „sehr ähnliche Ergebnisse erzielen". Auch hier können zwei Phasen hintereinandergeschaltet werden: erst Vollzeitarbeit, dann eine arbeitsfreie Phase bei fortbestehendem Anstellungsverhältnis. Ein wesentlicher Nachteil bleibt jedoch: Die steuerliche Privilegierung der klassischen Altersteilzeit entfällt.

WTW hat für einen konkreten Musterfall durchgerechnet, wie das Blockmodell über Zeitwertkonten nachgebaut werden könnte. Der Beispielarbeitnehmer ist 58 Jahre alt, verdient 7.000 Euro brutto monatlich und plant eine dreijährige Altersteilzeit im Blockmodell. Bisher hätte er dabei brutto 4.200 Euro monatlich erhalten – bestehend aus 3.500 Euro reduziertem Gehalt und 700 Euro steuerfreier Aufstockung. Netto verblieben ihm 3.232 Euro. Der Arbeitgeber hätte über drei Jahre zusätzlich 43.949 Euro aufgewendet.

Über ein Zeitwertkonto ließe sich dasselbe Bruttoeinkommen mit Mehrkosten von nur 30.530 Euro für den Arbeitgeber finanzieren – also günstiger. Allerdings würde der Arbeitnehmer netto rund 200 Euro weniger pro Monat erhalten, da die steuerlichen Vorteile der Altersteilzeit wegfallen. Soll das Nettoeinkommen konstant bleiben, müsste der Arbeitgeber das Bruttogehalt auf 4.533 Euro aufstocken und käme über drei Jahre auf Zusatzkosten von 45.031 Euro – nur geringfügig mehr als bisher.

WTW-Expertin Borst betont, dass derzeit „völlig offen" sei, was aus den Kommissionsvorschlägen letztlich werde. Dennoch geht man bei WTW davon aus, dass das Rentenpaket umgesetzt wird. Das Fazit der Experten: Ein Wegfall der Altersteilzeit wäre ein echter Einschnitt für viele Beschäftigte – aber wohl kein Auslöser für massenhafte Entlassungen.

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